Haushaltsentwurf 2025 für Jobcenter

Der Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossen.

Für das SGB II sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen (Stand: 15.7.2024):

Annahmen

In dieser Planung werden zusätzliche 100.000 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen im Bürgergeld-Leistungsbezug angenommen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den Ergebnissen in 2023. Diese Wirkung soll aus den verschiedenen Änderungen (u. a. härtere Sanktionen, mehr Erwerbsanreize) resultieren, die im SGB II vorgenommen werden sollen (ausgeführt im Papier zur Wachstumsinitiative, die ebenfalls am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde).

Der mittelfristige Finanzplan, der bereits letztes Jahr beschlossen wurde und eine Grundlage für die Aufstellung des Haushalts ist, unterstellt außerdem einen Rückgang der Arbeitslosenquote in 2025 gegenüber 2024 um 0,2 Prozentpunkte.

Die Bundesregierung geht von rund 16 Prozent geringeren Ausgaben für das Bürgergeld (Geldleistungen für Leistungsberechtigte) aus. Sollten beide Annahmen zu optimistisch sein, dann wird es für das SGB II einen Nachtragshaushalt geben müssen.

Eingliederungstitel

Für Träger spielt der Eingliederungstitel eine wichtige Rolle. Hier ist eine Kürzung von fast einer halben Milliarde Euro vorgesehen, zumindest wenn man das auf die Soll-Ansätze im Haushalt bezieht. Bei der Bewertung dieser Kürzung sollte berücksichtigt werden, dass die Jobcenter in 2025 weniger Ausgaben haben, da die Förderung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit verschoben wird. Häufig schichten Jobcenter Mittel aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten um, damit die Personal- und Sachkosten gedeckt werden können. Damit fällt der Kürzungsbetrag größer aus. Diese Kürzung, die regional unterschiedlich groß ausfallen kann, wirkt sich nicht erst in 2025 aus, sondern auch auf den Einkauf von Maßnahmen oder die Verlängerung von Vertragszeiten in 2024, sofern die Mittelbindung 2025 betrifft. Es wird Jobcenter geben, die deshalb bereits im 2. Halbjahr 2024 diese Kürzung vorwegnehmen werden.

Mögliche Änderungen

Der Gesetzesentwurf zum Bundeshaushalt 2025 soll dem Bundestag und Bundesrat bis zum 16.8.2024 zugeleitet werden. Bis dahin können sich die Ansätze noch ändern. Denn es gilt bis dahin eine Deckungslücke von rund 8 Mrd. Euro zu schließen. Andererseits könnten zusätzliche Ausgabenreste (zusätzlich zu den bereits 350 Mio. Euro eingestellten Ausgabenresten) bereitgestellt werden.

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