Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter auf Talfahrt

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern (siehe auch hier). Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.

Die Nutzung des Instruments ist auf Talfahrt (siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt im „Sommerloch“?, Teilhabe am Arbeitsmarkt am Maximum? Und Teilhabe am Arbeitsmarkt stagniert). Sowohl für die Eintritte (bereits seit 5/2019) als auch für den Bestand (seit 1/2021) ist ein Rückgang zu beobachten (siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt im Sinkflug 2021? und Teilhabe am Arbeitsmarkt – nur für 40.000?).

Im März 2024 wurden 34.290 Personen gefördert (vorläufige Zahl); das entspricht dem Niveau vom Dezember 2019. Die Zahl der Eintritte betrug 440, dem zweittiefsten Wert seit Bestehen der Rechtsgrundlage.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung

Festzuhalten bleibt, dass der deutliche Rückgang der Eintritte bereits vor der Corona-Pandemie eingesetzt hat. Der Rückgang im Bestand entwickelt sich unabhängig von Gesetzesänderungen (z. B. Bürgergeldgesetz), verfügbarem Eingliederungsmitteln oder ähnlichen Faktoren. Die Talfahrt der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird auch nicht durch positive Ergebnisse der Evaluationen zu diesem Instrument gebremst.

Wird die Talfahrt weitergehen?

Teilweise wird angenommen, dass es sich um ein „teures“ Instrument handeln würde (s. Ist Teilhabe am Arbeitsmarkt (zu) teuer?), teilweise wird angenommen, dass in 2025ff den Jobcentern zu wenig Budget bereitsteht und deshalb der Instrumenteneinsatz „vorwegnehmend“ reduziert müsste. Dies wird dadurch erleichtert, da zahlreiche Förderungen nach fünf Jahren ausgelaufen sind bzw. an ihr Ende kommen. Fehlende Verlängerungen von Förderungen oder Nachbesetzungen von bisher geförderten Arbeitsplätzen ermöglichen eine „stille“ Abkehr.

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