Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?

Geflüchtete Frau

Andreas Hammer

Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?

Die Bundesregierung hat im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge gestartet, sowohl jener aus der Ukraine als auch aus den Top-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit dieser Personengruppen und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Wahljahr 2024 sind die Erwartungen an die Wirksamkeit hoch.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat. Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen. Die Ergebnisse werden getrennt nach Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine und Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern dargestellt und schließlich für die Arbeitslosen im SGB II insgesamt. Danach folgt ein Vergleich und ein Fazit.

1. Analysemethode

Als Indikator für eine Beschleunigung wird die Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Flüchtlingen im SGB II gegenüber dem Vormonat herangezogen. Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit ab Januar 2022 und reichen bis zum Juli 2024 („Übergreifende Statistik zu Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine“ für Flüchtlinge aus der Ukraine und „Übergreifende Statistik zu Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern (TOP 8)“ ).

Der Job-Turbo sollte im zeitlichen Verlauf als eine beschleunigte Steigerung der Veränderung dieser Abgangsrate aufgefasst werden können. Ein CUSUM-Test (Cumulative Sum Control Chart, S: https://de.wikipedia.org/wiki/CUSUM) identifiziert Strukturbrüche in einer Zeitreihe. Der CUSUMQ-Test ist empfindlicher gegenüber plötzlichen Änderungen in einer sequentiellen Zeitreihe (er verwendet quadrierte standardisierte rekursive Residuen statt der kumulativen Summe der Abweichungen zwischen beobachteten und erwarteten Werten). Verwendet wird deshalb der CUSUMQ-Test.

2. Ergebnisse

2.1 Job-Turbo bei Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine1

Der CUSUMQ-Test zeigt einen Strukturbruch im August 2022, eingeleitet im Juni 2022. Dies deutet auf einen Anstieg der Veränderungsraten hin und lässt sich mit der Gesetzesänderung zum 1.6.2022 (Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge in das SGB II) in Verbindung bringen.

Ab März 2023 ist ein Rückgang der kumulierten Summe der quadrierten Residuen zu beobachten. Dieser Rückgang ist erklärungsbedürftig. Zwischen Februar und April 2024 bewegen sich die Werte wieder deutlicher von der Null-Linie nach oben weg2, in den Monaten Mai bis Juni 2024 stagnieren die Werte. Sofern die Werte nach oben hin das 95%-Konfidenzband verlassen, könnte die Entwicklung seit Februar 2024 auf einen weiteren kommenden Strukturbruch hindeuten – möglicherweise durch den Job-Turbo ausgelöst.

CUSUMQ-Test: Kumulierte Summe der quadrierten Residuen; Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Ukrainer*innen im SGB II gegenüber dem Vormonat

CUSUMSQ-Test auf Parameterstabilität

Kumulierte Summe der quadrierten Residuen (‚*‘ zeigt Werte außerhalb des 95%-Konfidenzbands an)

2022:03 0,014

2022:04 0,016

2022:05 0,023

2022:06 0,230

2022:07 0,462

2022:08 0,552 *

2022:09 0,591 *

2022:10 0,619 *

2022:11 0,634 *

2022:12 0,643

2023:01 0,718 *

2023:02 0,762 *

2023:03 0,766 *

2023:04 0,780

2023:05 0,780

2023:06 0,785

2023:07 0,785

2023:08 0,787

2023:09 0,787

2023:10 0,787

2023:11 0,789

2023:12 0,789

2024:01 0,794

2024:02 0,857

2024:03 0,918

2024:04 0,969

2024:05 0,971

2024:06 0,979

2024:07 1,000

Darüber hinaus zeigt die Zeitreihe der Veränderung der Abgangsraten um den Februar eines Jahres Schwankungen, was ein saisonales Muster sein könnte. Die mittlere Veränderungsrate der Abgangsrate im gesamten Zeitraum betrug 3,92 Prozent.

Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Ukrainer*innen im SGB II gegenüber dem Vormonat

2.2 Job-Turbo bei Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern (TOP 8)

Die Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. Dazu gehören Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

Der CUSUMQ-Test auf die Veränderungsraten der Abgangsraten zeigt keinen Strukturbruch. Die kumulierte Summe der quadrierten Residuen steigt im Trend an, besonders stark zwischen November 2022 und Februar 2023. Eine weitere größere Steigung besteht vom Dezember 2023 zum Januar 2024, danach steigen bis zum Juli 2024 die Werte langsamer. Keiner der Werte wird signifikant.

CUSUMQ-Test: Kumulierte Summe der quadrierten Residuen von Januar 2022 bis Juli 2024; Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II gegenüber dem Vormonat

CUSUMSQ-Test auf Parameterstabilität

Kumulierte Summe der quadrierten Residuen (‚*‘ zeigt Werte außerhalb des 95%-Konfidenzbands an)

2022:03 0,063

2022:04 0,063

2022:05 0,103

2022:06 0,108

2022:07 0,120

2022:08 0,184

2022:09 0,186

2022:10 0,255

2022:11 0,274

2022:12 0,310

2023:01 0,492

2023:02 0,656

2023:03 0,661

2023:04 0,671

2023:05 0,687

2023:06 0,716

2023:07 0,723

2023:08 0,769

2023:09 0,769

2023:10 0,779

2023:11 0,786

2023:12 0,791

2024:01 0,914

2024:02 0,926

2024:03 0,939

2024:04 0,960

2024:05 0,961

2024:06 0,961

2024:07 1,000

Die Veränderungsrate der Abgangsrate (gerundet) schwankt stark im gesamten Zeitraum zwischen minus 30 Prozent (Januar 2023) und 26 Prozent (Februar 2023). Besonders stark sind die Rückgänge nach dem August 2022 und dem August 2023. Entsprechend fallen zum Februar eines Jahres die Anstiege stärker aus. Die mittlere Veränderungsrate der Abgangsrate im gesamten Zeitraum betrug 1,57 Prozent.

Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II gegenüber dem Vormonat von Januar 2022 bis Juli 2024

2.3 Job-Turbo bei Arbeitslosen im SGB II insgesamt

Zuletzt sollte geprüft werden, ob der Job-Turbo sich im SGB II insgesamt als Wendepunkt identifizieren lässt. Dazu wurde die Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von Arbeitslosen im SGB II gegenüber dem Vormonat für den Zeitraum Januar 2022 bis Juli 2024 betrachtet (Quelle: Statistik der BA, Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen im Vergleich).

Der CUSUMQ-Test auf die Veränderungsraten der Abgangsraten für alle Arbeitslosen im SGII zeigt keinen Strukturbruch. Vom November 2022 zum Januar 2023 gab es eine deutliche Steigerung der Werte, der dann mehrere Monate mit geringerer Zunahme folgten. Keiner der Werte wird signifikant.

Weder der Job-Turbo noch die Änderungen des SGB II (wesentliche Änderungen zum 1.1.2023 bei den Transferleistungen und zum 1.7.2023 bei den Eingliederungsleistungen durch das Bürgergeld-Gesetz, teilweise Rücknahme dieser Änderungen Anfang 2024) oder eine andere Änderung führen zu einem Wendepunkt (Über- bzw. Unterschreiten des Konfidenzbandes) im Beobachtungszeitraum.

CUSUMQ-Test: Kumulierte Summe der quadrierten Residuen von Januar 2022 bis Juli 2024; Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen im SGB II gegenüber dem Vormonat

CUSUMSQ-Test auf Parameterstabilität

Kumulierte Summe der quadrierten Residuen (‚*‘ zeigt Werte außerhalb des 95%-Konfidenzbands an)

2022:03 0,059

2022:04 0,059

2022:05 0,115

2022:06 0,133

2022:07 0,181

2022:08 0,191

2022:09 0,237

2022:10 0,254

2022:11 0,286

2022:12 0,308

2023:01 0,448

2023:02 0,669

2023:03 0,669

2023:04 0,701

2023:05 0,718

2023:06 0,718

2023:07 0,719

2023:08 0,721

2023:09 0,733

2023:10 0,734

2023:11 0,739

2023:12 0,747

2024:01 0,815

2024:02 0,837

2024:03 0,884

2024:04 0,942

2024:05 0,958

2024:06 0,970

2024:07 1,000

Die Veränderungsrate der Abgangsrate (gerundet) schwankt stark im gesamten Zeitraum zwischen minus 23 Prozent (Januar 2023) und 28 Prozent (Februar 2023). In der Zeitreihe lässt sich eine sinkende Veränderung der Abgangsrate während eines Jahres beobachten. Die mittlere Veränderungsrate der Abgangsrate im gesamten Zeitraum betrug 0,9 Prozent.

Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von Arbeitslosen im SGB II gegenüber dem Vormonat von Januar 2022 bis Juli 2024

2.4 Vergleich der Gruppen

Vergleicht man die Strukturbruch-Tests dann zeigt sich im zeitlichen Kontext des Job-Turbo kein Strukturbruch im Sinne einer beschleunigten Aufnahme von Beschäftigung durch Arbeitslose im Bürgergeldbezug nach dem herangezogenen Indikator auf Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung.

Die Veränderungsraten der Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung zeigen Unterschiede zwischen den Gruppen im Verlauf.

Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Teilgruppen im SGB II gegenüber dem Vormonat von Januar 2022 bis Juli 2024


Erwähnenswert ist, dass der Rechtskreiswechsel der TOP 8-Asyl-Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, der individuell und fortlaufend erfolgt, nicht sichtbar wird, während der Wechsel der ukrainischen Personen zum Stichtag als Gruppe zu einem Wendepunkt führt.

Lässt man den Zeitraum vor dem Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge in das SGB II außer Betracht, dann ist die mittlere Veränderung für die Zeit danach (Juli 2022 bis Juli 2024) nahe zu null.

Mittlere Veränderungsrate der AbgangsrateJan 2022 – Juli 2024Juli 2022 – Juli 2024
Arbeitslose mit der Staatsangehörigkeit Ukraine3,92 %0,01 %
Arbeitslose mit der Staatsangehörigkeit TOP 8 Asyl1,57 %1,17 %
Arbeitslose SGB II gesamt0,9 %0,15 %
Mittlere Veränderungsrate der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Teilgruppen im SGB II gegenüber dem Vormonat von Januar 2022 bis Juli 2024 und Juli 2022 bis Juli 2024

Auch aufgrund der Schwankungen in den Zeitreihen beeinflusst die Wahl des Zeitabschnittes ein Ergebnis.

Die Veränderung der Abgangsrate für das SGB II insgesamt wird durch die Veränderungen bei den Flüchtlingen beeinflusst. Dies ist ist erwartbar, da die Flüchtlinge Teilgruppen des SGB II sind. Die Kleinste-Quadrate-Methode zeigt, dass der Einfluss der Änderung der Asyl-Flüchtlinge das rund 4,7fache vom der ukrainischen Flüchtlinge beträgt.

Modell 1: KQ, benutze die Beobachtungen 2022:02-2024:07 (T = 30)

Abhängige Variable: Aenderung_SGBII

KoeffizientStd. Fehlert-Quotientp-Wert
const0,9020002,042310,44170,6620
Mittel abhängige Var.0,902000
Stdabw. abhängige Var.11,18619
Summe quad. Residuen3628,791
Stdfehler Regression11,18619
R-Quadrat0,000000
Korrigiertes R-Quadrat0,000000
Log-Likelihood−114,5000
Akaike-Kriterium231,0000
Schwarz-Kriterium232,4012
Hannan-Quinn-Kriterium231,4483
rho−0,123082
Durbin-Watson-Stat2,103491
Einflüsse auf die Veränderung der Abgangsrate für das SGB II

Ein Vergleich ist dahingehend interessant, um abschätzen zu können, ob die Beschleunigung der Beschäftigungsaufnahme einer oder beider Flüchtlingsgruppen zulasten anderer Arbeitsloser im SGB II geht. Die erscheint möglich, wenn man die linearen Regressionen der Gruppen vergleicht (Werte hier nicht dargestellt). Das würde bedeuten, dass bei Nicht-Flüchtlingen die Veränderungsraten der Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung langsamer werden zugunsten einer Beschleunigung bei den Flüchtlingen.

Ein Vergleich der Abgangsraten zwischen den Flüchtlingsgruppen und mit den Arbeitslosen im SGB II insgesamt ist nicht angemessen. Die Struktur ihrer Zusammensetzung unterscheidet sich deutlich. So sind unter den Flüchtlingen aus der Ukraine alleinerziehende Frauen stark vertreten, im Unterschied zu den Flüchtlingen aus den TOP 8- Asylherkunftsländern. Ein Vergleich der Abgangsraten wäre bei gleicher Struktur aussagekräftiger, also wenn beispielsweise alleinerziehende Frauen aus der Ukraine mit alleinerziehenden Frauen aus den TOP 8-Asylherkunftsländern bei gleicher Aufenthaltsdauer verglichen werden würden.

3. Fazit

Untersucht wurde, ob der Job-Turbo zu einer beschleunigten Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug geführt hat. Dazu wurde als Indikator die Veränderungsrate der Abgänge von Arbeitslosigkeit in Arbeit zwischen Januar 2022 und Juli 2024 beobachtet, und mit einem Test auf Strukturbrüche untersucht.

Für die arbeitslosen Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gibt es einen Strukturbruch in der Zeitreihe, die mit dem Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge zum SGB II in Verbindung gebracht werden kann. Die Analyse der Veränderungsraten deutet an, dass bei ihnen der Job-Turbo seit Februar 2024 eine Beschleunigung der Arbeitsaufnahme bewirkt haben könnte, allerdings noch nicht signifikant.

Weitere Strukturbrüche konnten nicht festgestellt werden, weder bei den Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern (TOP 8) noch im SGB II insgesamt. Selbst die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes ergab keinen Wendepunkt, weder im positiven noch im negativen Sinn.

Kurz gefasst: Nach neun Monaten ist statistisch signifikant noch keine Beschleunigung der Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen festzustellen.

Unabhängig davon, ob der Job-Turbo die Beschäftigungsaufnahme von Arbeitslosen beschleunigt, sind alle Abgänge in Beschäftigung positiv zu werten; ob die absolute Zahl der Abgänge in Arbeit oder die Abgangsraten als Erfolg zu werten sind, hängt von den Erwartungen und der angestrebten Einsparung von 500 Mio. Euro ab.

1Eine frühere Fassung mit einer kürzeren Zeitreihe, aber weiteren Angaben, findet sich hier: https://kurzlinks.de/Hammer_Turbo

2Eine Erhöhung der Abgangsrate selbst (hier nicht dargestellt) ist noch kein Beleg für die beschleunigte Arbeitsaufnahme im Kontext des Job-Turbo. Die Daten zeigen bereits zwischen Januar und Juli 2023 eine Erhöhung der Abgangsraten, also vor dem Job-Turbo. Eine Erhöhung auch ohne Job-Turbo würde sich im Zeitverlauf schon daraus ergeben, dass die Sprachkenntnisse der Flüchtlinge besser werden.

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