5 Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.2019 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen fördern (siehe auch hier und hier und hier).

Im Juli 2024 betrug der Fallbestand 4.737 Förderungen (vorläufige Zahl; Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Das entspricht etwa dem Niveau vom Juli 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Seit Januar 2021 gehen die kontinuierlich Bestandszahlen zurück. Es stellt sich die Frage, ob bei diesem geringen Umfang die Bundesregierung weiterhin an diesem Instrument festhalten wird.

Die sinkenden Einritte kompensieren nicht die vorzeitigen und regulären Austritte, sodass der Bestand sinkt.

Die Zahl der Eintritte lag im Juli 2024 bei 191, einem Tiefstwert seit Start des Instrumentes Januar 2019 dar. Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge im Trend zurück (siehe auch hier und hier und hier und hier). Diese Entwicklung setzt also bereits deutlich vor der Corona-Pandemie ein. Denkbar wäre, dass die förderberechtigten Arbeitgeber weniger Interesse an diesem Förderinstrument haben als in 2019. Die Zeitreihe der Zugänge zeigt aber mit Ausnahme dem Startjahr ein saisonales Muster. In der Regel nimmt die Zahl der Eintritte im Frühjahr eines Jahrs zu, um dann im restlichen Jahr abzunehmen. Das ist vermutlich auf fiskalische Effekte zurückzuführen, denn Anfang eines Jahres ist der Bundeshaushalt genehmigt und es können wieder Förderungen bewilligt werden.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung.

Bei knapper werden Ressourcen für die Jobcenter sinkt das Förderniveau (s. Eingliederung von Arbeitslosen im SGB II – reale Mittelplanung 2024 so niedrig wie nie). Im Juni und Juli 2024 gab es zusammen rund 380 neue Förderfälle; das entspricht bei rund 400 Jobcentern 1 Förderfall pro Jobcenter in 2 Monaten.

Die niedrigen Eintrittszahlen sind insoweit bedenklich, als die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II seit Mai 2023 steigt. Hier besteht großer Förder- und Handlungsbedarf, denn das dafür geschaffene Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ wirkt offensichtlich nicht oder wird nicht genutzt.

Zahl der Langzeitarbeitslosen im Bestand SGB II (linke Skala) und der §16e SGB II-Bestandsfälle (rechte Skala). Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung.

Der Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung der Förderung ist offensichtlich. Mit einer Steigerung der Finanzressourcen der Jobcenter ist kaum zu rechnen. Es entsteht der Eindruck, dass die Förderung sich weniger am Bedarf der Langzeitarbeitslosen orientiert als Fiskalisch bestimmt ist.

Ein Vorschlag zur Verbesserung der Finanzsituation für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wäre die Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfer (PAT bisher nur §16i SGB II) auf § 16e SGB II. Dann könnte der Rückgang zumindest gebremst werden.

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