„Meines Erachtens schießt man über das Ziel hinaus. Ein Förderzeitraum von fünf Jahren ist ganz klar zu lang. Wer nach zwei Jahren den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt nicht schafft, der schafft ihn auch nicht nach fünf Jahren.“
Carsten Linnemann, CDU, am 18.7.2018 im Deutschlandfunk zum Entwurf des Teilhabechancengesetz
Carsten Linnemann, MdB und Unionsfraktionsvize, äußert sich im vorgenannten Zitat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der seine Partei angehört, Langzeitleistungsbeziehende bis zu fünf Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis zu fördern (§16i SGB II im Entwurf). Er spricht sich gegen diese Förderung aus.
Was heißt das in Zahlen, wenn Arbeitslose nach zwei Jahren nicht mehr vermittelbar sind?
Jeder 5. Arbeitslose ist nach Ansicht von Carsten Linnemann nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Denn 20,2% der Arbeitslosen (=460.642 von 2.275.787 im Juni 2018, Statistik der BA) sind länger als 24 Monate arbeitslos.
Die These von Herrn Linnemann vom Kopf auf die Füße gestellt heißt das: die von der Bundesregierung geplante Förderung von 150.000 Eintritten in eine geförderte Beschäftigung ist deutlich zu klein dimensioniert. Nötig wäre der dreifache Umfang um auf dem Arbeitsmarkt stark Benachteiligte gefördert zu beschäftigen.