Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) liegen aktualisierte Zahlen für den Juni 2018 vor.
Ein Vergleich der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigen unterschiedliche Vorgehensweisen bei Bewilligung und Besetzung.
Anträge
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2017 die Zahl der Programmplätze von 10.000 auf 20.000 erhöht. Hintergrund könnte die Entwicklung der Zunahme an Flüchtlingen gewesen sein und der parallelen gesellschaftlichen Erwartung mehr für Langzeitarbeitslose zu tun. In der damit verbundenen zweiten Förderrunde konnten bisher nicht berücksichtige Jobcenter und Anträge eine Förderung erhalten. Nicht nur war das Interesse in der zweiten Förderrunde geringer, sondern dem 1. Zwischenbericht der Programmevaluation zufolge war auch die Antragsqualität geringer (S. 23). Da hier weniger Plätze als erwartet und finanzierbar beantragt wurden, wurde den Jobcentern der ersten Förderrunde die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Platzzahlen gegeben.
Nun sind zum 31.12.2017 19.643 Plätze beantragt, was eine fast vollständige Ausschöpfung des Förderkontingentes von 20.000 darstellt.
Von den Anträgen der 2. Förderrunde haben die Jobcenter Enzkreis und Rastatt je 5 Plätze zur Förderung beantragt. Die höchste Zahl haben die Jobcenter Hamburg (291), Bielefeld (200) und Saarbrücken (200) beantragt. In der ersten Förderrunde hat das Jobcenter Kaufbeuren 13 Plätze beantragt, Berlin-Neukölln 500 und Leipzig 400 Plätze.
Bewilligungen
Die Zahl der bewilligten Plätze zum 30.6.2018 hat sich um 29 gegenüber dem Mai 2018 reduziert. In Sachsen gab es den größten Rückgang (-14).
Im Juni 2018 sind nun 17.630 Plätze bewilligt, was einem Anteil von 89,75% der beantragten Plätze entspricht. Das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben eine Bewilligungsquote von über 99%. Bei Sachsen gibt es wohl noch einen Datenfehler, da mehr Plätze bewilligt als beantragt wurden. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die geringste Bewilligungsquote (64,3%). Insgesamt haben die süddeutschen Bundesländer sehr geringe bzw. unterdurchschnittliche Bewilligungsquoten.
Es blieben noch 2.013 Plätze zu bewilligen.
Teilnahmen
Von den bewilligten Plätzen sind zum 30.6.2018 16.279 Plätze besetzt (91,9%). Damit ist ein Rückgang von 75 Plätzen gegenüber dem Vormonat verbunden. Nordrhein-Westfalen hat den größten Rückgang bei den Besetzungen (-30). Die höchsten Besetzungsquoten haben Berlin, Hamburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils über 97%. Die niedrigste Besetzungsquote weist Niedersachsen auf (82,6%), danach folgen Nordrhein-Westfalen (88,5%) sowie Sachsen (90,53%). Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik wohl komplexer ist als es scheint.
Es bleiben noch 1.426 Plätze zu besetzen (Vormonat 1.380 ).
Mit dem weiteren Verlauf wird die Zahl der besetzten Plätze sinken – entweder durch vorzeitiges Ausscheiden oder Abbrüche.
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Über einen langen Zeitraum weist Rheinland-Pfalz unter den Bundesländern eine sehr niedrige Bewilligungsquote aus. Dafür lag – im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen – die Besetzungsquote über dem Bundesdurchschnitt.
Das Streudiagramm von Bewilligungs- und Besetzungsquoten seit April 2016 zeigt einen engen negativen Zusammenhang (r²=,78). Je höher die Bewilligungsquote, desto niedriger die Besetzungsquote. Insofern scheint man in Rheinland-Pfalz die Strategie verfolgt zu haben, die Bewilligungsquote eher niedrig zu halten und die bewilligten Plätze dann auch zu besetzen.
In Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenhang zwischen beiden Quoten positiv, wenn auch nicht so stark (r²=,4). Im Bundesland liegen beide Quoten unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Jobcenter in beiden Bundesländern scheinen hier unterschiedlich zu agieren.
Vorläufiges Fazit
Die Entwicklungen ( s. Langzeitentwicklung des Programms) zeigen, dass es den Jobcentern in kurzer Zeit gelungen ist, weitere Programmplätze zu bewilligen und zu besetzen. Der Großteil der Aufstockung mit der neuen Förderrunde erfolgte innerhalb der ersten fünf Monaten. Allerdings zeigt der Rückgang des monatlichen Zuwachses seit April 2017, dass sich die Entwicklung verlangsamt hat. Seit März 2018 sinken die Besetzungsquoten.
Eine niedrige Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf, gepaart mit einer unterdurchschnittlichen Bewilligungsquote. Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik „Sozialer Arbeitsmarkt“ wohl komplexer ist als es scheint. Lediglich ein Programm aufzulegen reicht noch nicht aus (siehe auch Sozialer Arbeitsmarkt – Lehren aus früheren Programmen).
Andreas Hammer