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Schlagwort-Archive: §135
Geheimniskrämerei um Erprobung innovativer Ansätze in der Arbeitsförderung
Geheimniskrämerei um Erprobung innovativer Ansätze im SGB III: wenig Transparenz, wenig Information, wenig Daten. Innovation sollte auch im SGB II ermöglicht werden, dazu bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arbeitsmarkt, SGB II
Verschlagwortet mit 16f, Bundesagentur für Arbeit, freie Förderung, Innovation, SGB III, §135
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