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Bundesregierung plant Pflicht zur Arbeit für Flüchtlinge

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitspflicht für bestimmte Flüchtlingsgruppen, insbesondere für erwerbsfähige Flüchtlinge aus der Ukraine, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Diese Maßnahme, die den Namen „Integrationspraktikum“ trägt, soll in einem neuen Paragraphen 16j SGB II geregelt werden. Der Beitrag stellt die Planung vor. Weiterlesen

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