Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember jedes Jahres ist ein Gedenk- und Aktionstag der Vereinten Nationen. Er soll der Öffentlichkeit die Situation von Menschen mit Behinderung bewußt machen und ihre Inklusion fördern.
Zur Inklusion gehört auch die Teilnahme am Erwerbsleben (Artikel 27 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen) und die Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Damit ist es allerdings in Deutschland trotz guter Wirtschaftssituation in den letzten Jahren nicht gut bestellt.
Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zumindest jahresdurchschnittlich absolut abgenommen. Allerdings ist ihr Anteil an allen Arbeitslosen gestiegen.
Im Jahr 2020 ist die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung deutlich gestiegen. Offensichtlich hängt diese Entwicklung mit der Corona-Pandemie zusammen. Parallel fiel ihr an Anteil an den Arbeitslosen.
Die Entwicklung 2017 bis 2019 zeigt, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit bei Menschen ohne Behinderung höher war als bei den arbeitslosen Menschen mit Behinderung. Von der guten wirtschaftliche Entwicklung konnten Arbeitslose mit Behinderung nur unterdurchschnittlich profitieren.
Die Zahlen für das Jahr 2020, die einen sinkenden Anteil der Arbeitslosen mit Behinderung aufweisen, dürfen nicht in die Irre führen. Der Anteil sinkt wohl nicht wegen gesteigerter Integrationen in Arbeit, sondern eher weil die die Zahl der Arbeitslosen in der Corona-Krise schneller gestiegen ist als die der Arbeitslosen mit Behinderung. Deshalb steigt mit den Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen im Sommer wieder der Anteil der Arbeitslosen mit Behinderung an allen Arbeitslosen, obwohl ihre absolute Zahl zurückgeht.
Für arbeitslose Menschen mit Behinderung bleibt wie schon seit Jahren die Einmündung in den Arbeitsmarkt schwer. Eine Folge ist deshalb auch, dass sie länger arbeitslos sind als Menschen ohne Behinderung – mit oder ohne Pandemie.
Offensichtlich braucht es größere arbeitsmarktbezogene Anstrengungen der Politikerinnen und Politiker (über das inzwischen geltende Bundesteilhabegesetz hinaus), wenn die Akteure des Arbeitsmarkts selbst nicht inklusiver agieren.