Arbeitsmarktpoltisch wird immer wieder das Instrumentarium verändert, um Langzeitarbeitslose in Arbeit zu integrieren. Insbesondere Programme, die vor allem durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sind, kommen und gehen. Im SGB II werden in der Regel Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gezahlt, mit wechselnden Bezeichnungen und Förderkonditionen. Für einen Erfolgsvergleich kann die jeweilige Eingliederungsquote herangezogen werden.
Wie schneiden die wesentlichen Eingliederungsinstrumente für Langzeitarbeitslose im Vergleich ab?
Die Eingliederungsquote (EQ) ist einer der zentralen Indikatoren in der Verbleibsanalyse. Sie misst den Verbleib von Geförderten aus einem Instrument in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach sechs Monaten (oder einem anderen Zeitraum). Sie ist definiert als
Die wesentlichen Instrumente der letzten Jahre für Langzeitarbeitslose waren
- Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (ESF finanziert, ausgelaufen zum 31.12.2020; weiterführend siehe hier)
- Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB vor in Krafttreten des Teilhabechancengesetzes am 1.1.2019),
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB seit in Krafttreten des Teilhabechancengesetzes); weiterführend hier und hier.
Es handelt sich jeweils um Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber für eine Dauer von zwei Jahren (beim ESF-Programm teilweise auch 3 Jahre möglich), die in der Regel mit 75 % der förderfähigen Lohnkosten beginnen und dann degressiv ausgestaltet sind, wenn diese Langzeitarbeitslose versicherungspflichtig beschäftigen.
Im Vergleich der Eingliederungsquoten hat das ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit des besten Wert mit einer EQ von rund 68 Prozent. Fast genauso gut ist die abgeschaffte Förderung von Arbeitsverhältnissen mit etwa 60 Prozent. Deutlich niedriger liegt das aktuelle Instrument des Teilhabechancengesetzes, die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, bei 35 Prozent (fast die Hälfte des Wertes des ESF-Programms).
Das schlechtere Abschneiden der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Vergleich mit der Vorgängervariante Förderung von Arbeitsverhältnissen ist insofern erstaunlich, da es zumindest fördertechnisch besser ausgestaltet ist: es gibt ein begleitendes Coaching für Arbeitgeber und Beschäftigte und die Förderung wurde verwaltungsmäßig vereinfacht (u. a. ist statt einer „bis zu 75 %“-Förderung, sind 75 % für das erste Förderjahr festgelegt). Probleme bei der jetzigen Förderung scheinen sich bereits länger bei vorzeitigen Beendigungen und Abbrüchen bemerkbar zu machen (s. hier).
Setzt sich die vergleichsweise niedrige Eingliederungsquote der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen fort, sollte das Instrument modifiziert werden.
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