Arbeitsmarktentlastung

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt regelmäßig Maßnahmen, die eine arbeitsmarktpolitische Entlastung bewirken. Dies wird durch die Medien so wiedergegeben oder auch eigenständig von Arbeitsmarktentlastung geschrieben.

So heißt es zum Beispiel in einer Pressemitteilung einer Agentur für Arbeit:

„Nach vorläufigen Berechnungen belief sich die Zahl der Arbeitslosen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die den Arbeitsmarkt entlasten, im Berichtsmonat auf 7.785 Männer und Frauen.“ (Hervorhebung AH; https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/pirna/content/1533730083745, Zugriff am 14.8.2021)

Oder aus einer Überschrift einer Tageszeitung

Leichte Entlastung auf dem Arbeitsmarkt hält an – Entwicklung Arbeitsmarkt im Oktober / 827 Arbeitslose weniger als im Vormonat“ (Hervorhebung AH; https://www.nrwz.de/wirtschaft/leichte-entlastung-auf-dem-arbeitsmarkt-haelt-an/290631, Zugriff am 14.8.2021)

Beide exemplarischen Zitate legen eine Interpretation nahe, wonach Arbeitswillige den Arbeitsmarkt belasten. Mit Maßnahmen wird somit der Arbeitsmarkt von Belastung durch Arbeitswilligen geschont.

„In der Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) nach dem Konzept der BA sind neben den Arbeitslosen die Personen enthalten, die an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden.“ (beispielhaft aus dem Glossar zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration – Frauen und Männer (Monatszahlen)“)

Die Entlastung des Arbeitsmarktes wird berechnet (Entlastungsrechnung) und bei den Daten zur Unterbeschäftigung ausgewiesen. Die Entlastungswirkung hält allerdings nur für die konkrete Dauer der Maßnahmen an.

„Die Entlastungswirkung ist dagegen nur ein zeitlich befristeter Effekt von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, der für die Unterbeschäftigungsrechnung relevant ist. … Die Entlastungsrechnung ist als pragmatische Näherungslösung zu verstehen.“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Statistik-erklaert/Arbeitsuche-Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Unterbeschaeftigung.html?templateQueryString=arbeitsmarkt+entlastung, Zugriff am 14.8.2021)

Vielleicht handelt es sich bei der Begriffswahl nicht um Verhöhnung oder Verschleierung (Stichwort „geschönte Arbeitsmarktstatistik“), sondern „nur“ um schlechtes Behördendeutsch. Da Sprache selbst eine Wirkung erzeugt, sollten die Politiker*innen, die Beschäftigten der Arbeitsverwaltung und der Medien die Begrifflichkeit von Entlastung des Arbeitsmarktes verzichten.

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