Der am 24.11.2021 vorgestellte Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Bezugspunkte zum SGB II. Auffällig ist unter anderem die angedachte Schwächung der Jobcenter und Stärkung der Bundesagentur für Arbeit. Rein quantitativ werden die Jobcenter weniger bedeutend, wenn die Idee vom Bund umgesetzt wird, dass die Arbeitslosengeld II-AufstockerInnen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung künftig von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden (die Leistungsgewährung bleibt beim Jobcenter). Die genannte Begründung ist nicht sehr belastbar.
Jahr | ELB in sv-pflichtiger Beschäftigung (Bestand, Jahresdurchschnitt) | Anteil an ELB |
2019 | 533.001 | 13,7 % |
2020 | 494.622 | 12,7 % |
Die Jobcenter betreuen dann vermittlerisch unter Umständen nicht mehr die ganze Bedarfsgemeinschaft, sondern nur noch einen Teil (analog zu den Arbeitslosengeld-AufstockerInnen im SGB II-Leistungsbezug).
Dieser Vorschlag passt in die Kette an vorangegangenen Gesetzesänderungen mit gleicher Zielrichtung. Der Bund stärkt damit seine Einflusssphäre und Steuerungsmöglichkeiten. Die zugelassenen kommunalen Träger werden das deutlicher zu spüren bekommen.
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