Zum 1.1.2022 ist eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB sowie eine zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II gültig geworden.
In beiden besteht die Aktualisierung darin, dass nunmehr auch RehabilitandInnen mit den genannten Instrumenten gefördert werden können. Dies ist Ausfluss des Teilhabestärkungsgesetzes. Demnach ist seit dem 1.1.2022 für einige Instrumente das Leistungsverbot der Jobcenter für RehabilitandInnen aufgehoben worden. Dazu gehören nicht nur die §§ 16d und i SGB II, sondern noch weitere. Dies hat Gültigkeit, auch wenn hierfür die Weisungen noch nicht aktualisiert wurden (ausführlich hier).