Seit Jahrzehnten polarisieren die Positionen, dass ohne Fachkräfte aus dem Ausland Wohlfahrtsverluste drohen auf der einen Seite, und auf der anderen Seite werden AusländerInnen als bedrohlich dargestellt. Nun werden von der Bundesregierung „Chancenkarten“ und andere Regelungen, nach dem es schon zahlreiche Versuche gab, auf den Weg gebracht, um die Einwanderung zu ermöglichen, aber auf Fachkräfte zu begrenzen.
Dabei wird selten analysiert und begründet, warum zugezogene AusländerInnen wieder wegziehen. Ohne diese Betrachtung werden Regelungen zur erleichterten Einwanderung Fachkräfte nicht zum dauerhaften Bleiben motivieren.
Zwischen 1991 und 2021 sind 28,3 Mio. AusländerInnen aus allen Teilen der Welt nach Deutschland zugewandert. Daran ist Deutschland nicht zerbrochen. Im gleichen Zeitraum zogen rund 19,9 Mio. AusländerInnen wieder fort. Was sind die Gründe dafür? Wieso haben die Unternehmen die Arbeitskräfte nicht gehalten, nach denen sie rufen? Was ist in Deutschland so unattraktiv, dass AusländerInnen wieder wegziehen? Was macht andere Länder attraktiver?
Der Saldo der Zu- und Fortzüge Nichtdeutscher beträgt 8,4 Mio. Personen von 1991 bis 2021. Zeitgleich ist die Bevölkerung in Deutschland nur von 80,3 Mio. (1991) auf 83,2 Mio. (2021) Personen gestiegen, also um 2,9 Mio. Menschen. Der Zuwachs ist deutlich kleiner als der Wanderungssaldo von AusländerInnen, weil in den letzten Jahren auch mehr Deutsche im Saldo ins Ausland gezogen sind und weil mehr Menschen gestorben sind als geboren wurden.
Die zahlenmäßige Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass der positive Saldo der Wanderung der AusländerInnen nicht alleine auf Flüchtlinge zurückzuführen ist. Der Spitze im Jahr 2015, in dem zahlreiche Flüchtlinge nach Deutschland zugewandert, sind, gingen bereits Jahre des Anstiegs seit 2009 voraus. Diese Zunahme hängt sicherlich mit Gesetzen zur Erleichterung der Fachkräftezuwanderung zusammen
- Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz; Inkrafttreten: 1.1.2005 und novelliert in 2008)
- Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (Inkrafttreten: 1.1.2009)
- Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien zur Arbeitsmigration (2017)
- Neuregelung der Beschäftigungsverordnung (2013)
Trotzdem sinkt der Wanderungsaldo der AusländerInnen.
Vor weiteren, wenig nachhaltigen Gesetzen zur verbesserten Einwanderung von Fachkräften sollte die Gründe für die bisherigen Fortzüge der AusländerInnen (z. B. Sprachkenntnisse, Wertschätzung) erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden.