Inflationsausgleichsprämie förderfähig bei §§ 16e und i SGB II ?

Das BMAS hat entschieden, dass eine Inflationsausgleichsprämie, die aufgrund eines Tarifvertrags (oder weil daran angelehnt) ausgezahlt wurde, im Rahmen von § 16i SGB II als förderfähige Kosten angesetzt und abgerechnet werden können.

Dies gilt allerdings nicht für § 16e SGB II.

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