Die seit 1.7.2023 geschaffene „ganzheitliche Betreuung“ (§ 16k SGB II) zum Beschäftigungsaufbau sieht ausdrücklich eine aufsuchende Arbeit zur Eingliederung in Arbeit von Arbeitslosen vor. In der Regel wird eine „aufsuchende“ Arbeit als Hausbesuch umgesetzt. In einem Artikel im Forum Arbeit (Nr. 3/2023) gehe ich auf einige Besonderheiten von Hausbesuchen im Kontext der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein.
In 2024 wird es zum Thema „Hausbesuche bei Arbeitslosen“ auch eine Fortbildung geben.