Wiedereingliederung von Arbeitslosen – das ist das Interesse der Beteiligten am Arbeitsmarkt. Ein Indikator wie gut das gelingt, stellt die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit dar. Sie drückt sogleich Chancen für Arbeitslose aus, Arbeitslosigkeit durch Erwerbstätigkeit zu überwinden. Der Beitrag untersucht mit einer Zeitreihen-Analyse die Abgangsraten für den Rechtskreis SGB III und zeigt saisonale Muster sowie den Langzeittrend. Außerdem wird ein SARIMA-Modell zur Prognose von Werten berechnet. Schließlich werden Einflussfaktoren auf den Langzeittrend diskutiert.
Zum Weiterlesen folgt eine Kurzfassung, zum Download eine Langfassung mit statistischen Angaben.
Weiterlesen: Dynamik der Arbeitsmarktintegration: Eine Zeitreihen-Analyse der Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit für den Rechtskreis SGB III1. Untersuchungsfrage und Datengrundlage
Die Abgangsrate ist definiert als die Zahl der Abgänge Arbeitsloser eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung und selbständige Arbeit). Abgänge von nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden, beispielsweise Teilnehmende von Maßnahmen der Jobcenter, sind dabei nicht berücksichtigt.
Wie sieht die Entwicklungder Abgangsraten für den Rechtskreis SGB III aus?
Betrachtet wird die Zeitreihe der Abgangsraten (Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) für den Zeitraum Februar 2007 bis Juni 2024 für den Rechtskreis SGB III mit 209 Datenpunkten.
2. Ergebnisse
Die Zeitreihe weist jeweils im April und im Oktober eines Jahres eine saisonale Spitze auf. Die beiden Monate markieren traditionell die sogenannte „Frühjahrsbelebung“ und „Herbstbelebung“ am Arbeitsmarkt.
Von Februar 2007 bis 2011 stiegen die Abgangsraten mehr oder weniger an. Eine Ausnahme stellte das Jahr 2009 welches durch die Euro-Krise beeinflusst war. Der Spitzenwert in der Zeitreihe wurde im April 2010 mit 21,94 Prozent erreicht.
Nach 2011 fallen die jahresdurchschnittlichen Abgangsraten in 2012 und 2013 unter den langjährigen Mittelwert von 14,36 Prozent um dann von 2014 bis 2019 stabil bei etwa 15,3 Prozent zu liegen, wenn man von den Saisoneffekten absieht.
Mit der Corona-Pandemie erfolgte ein starker Einbruch (Jahresdurchschnitt 11,85 Prozent). Der Tiefstwert wurde während der Pandemie im Mai 2020 mit 9,04Prozent erreicht. In 2021 war die Abgangsrate wieder etwas höher, um dann – vermutlich im Kontext des Ukraine-Krieges und seinen Folgen – wieder zu sinken. Das Niveau in der Zeit vor der Pandemie konnte seitdem nicht mehr erreicht werden.
Lagen 2007 bis 2019 die Abgangsraten bei 14,9 Prozent im Mittel, so waren sie seit 2020 bei 12,9 Prozent. Hier scheint eine Änderung möglich, die von längerer Dauer sein könnte.
Der Jahresdurchschnitt betrug 2007 12,87 Prozent und 2024 12,68 Prozent (unter Einbeziehung von sechs Prognosewerten für das zweite Halbjahr 2024, s. u.). Mit Berücksichtigung der Prognosedaten wird der Jahresdurchschnitt 2024 der drittniedrigste nach den Pandemie-Jahren 2020 und 2021.
3. Diskussion
Interessant ist dass die Abgangsrate zwischen 2015 und 2019 – von saisonalen Schwankungen abgesehen – mehr oder weniger stabil war. Die starke Zuwanderung in 2015 und Folgejahre zeigt sich nicht. Eine leicht sinkende Arbeitslosenquote SGB III in diesem Zeitraum (2015: 2,0 Prozent im Jahresdurchschnitt, 2019: 1,8 Prozent im Jahresdurchschnitt) führt nicht zu steigenden Abgangsraten (2015: 15,25 Prozent im Jahresdurchschnitt, 2019: 15,37 Prozent im Jahresdurchschnitt), was zu erwarten wäre. Der Einfluss der anteiligen Arbeitslosenquote SGB III auf die Abgangsrate SGB III ist für den gesamten Beobachtungszeitraum zwar signifikant, aber die Varianzaufklärung ist gering. Zu erinnern ist, dass vor allem während der Pandemie durch großzügige Kurzarbeitergeldregelungen die Arbeitslosigkeit gedämpft wurde. Bei jeder Erhöhung der Arbeitslosenquote SGB III um eine Einheit sinkt die Abgangsrate im Durchschnitt um 0,014199 Einheiten.
Die Frage ist, welche anderen Faktoren erklären, weshalb bei gesunkener Arbeitslosenquote, was auf eine verbesserte Arbeitsmarktsituation hinweist, die Abgangsraten nicht steigen. Vergleicht man die Zeiträume 2007 bis 2014 und 2015 bis 2019, dann wird erkennbar, dass es länger dauert, bis auf eine gesunkene Arbeitslosenquote SGB III die Abgangsrate SGB III steigt. Wenn der Arbeitsmarkt mit sinkender Arbeitslosenquote aufnahmefähiger werden sollte, dann könnte die längere Zeit zur steigenden Abgangsrate möglicherweise auf ein langwierigeres Matching von Stellenangebot und Arbeitslosen hinweisen. Ein Beleg dafür könnte die in diesem Zeitraum gestiegene Vakanzrate (Anteil sofort zu besetzender Stellen an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung + sofort zu besetzende Stellen in Prozent) darstellen.
Der deutliche Rückgang der Abgangsrate seit 2020 ist vermutlich durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges gut erklärbar. Es scheint sich hier möglicherweise ein Strukturbuch in den Daten zu zeigen. Eine Aussage über dessen Dauerhaftigkeit ist noch mit Unsicherheiten behaftet.
4. Fazit
Die Abgangsraten sind ein wichtiger Indikator für die Chancen von Arbeitslosen ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. In dieser Untersuchung wurden die Abgangsraten seit 2007 für das SGB III mittels einer Zeitreihenanalyse analysiert, wobei besonderes Augenmerk auf den langfristigen Trend und saisonale Spitzen gelegt wurde.
Im Beobachtungszeitraum 2007 bis 2024 zeigt sich durchgängig das saisonale Muster von Frühjahrs- und Herbstbelebung mit höheren Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit.
Die Abgangsrate könnte durch ein langwierigeres Matching von Stellenangebot und Arbeitslosen bzw. eine gestiegene Vakanzrate zwischen 2015 und 2019 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2014 beeinflusst sein.
Der deutliche Rückgang der Abgangsrate seit 2020 ist vermutlich durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges gut erklärbar. Auch als sie wieder ansteigt, wird das Vorkrisen-Niveau im Mittel nicht erreicht. Seit 2022 steigt die anteilige SGB III-Arbeitslosenquote tendenziell wieder an. Hochgerechnete Daten zeigen, dass in den Jahren 2023 und 2024 die Vakanzraten gesunken sind. Dies könnte – wenn die vorangegangene Erklärung zutrifft – in einem optimistischen Szenario zu höheren Abgangsraten führen. Sollte die Arbeitslosenquote SGB III weiter bzw. schneller steigen – pessimistisches Szenario -, könnten die Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit SGB III in Erwerbstätigkeit wieder sinken. Im letzten Fall wären verstärkt Maßnahmen wie Investitionen gegen strukturelle Arbeitslosigkeit zu greifen.