Neujahr 2019

Zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen erholsame Tage und einen guten Start in das neue Jahr 2019. Ihr Andreas Hammer

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Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Entwicklung 2014 – 2017

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Hammer 2017b, 2017d, Hammer 2018) als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren. Dieser Instrumententyp soll für die Jahre 2014 bis 2017 im folgenden beleuchtet werden (hier der Beitrag als Datei Hammer_Asyl-AGH_2018).

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Passiv-Aktiv-Transfer – drohende Bürokratie?

Um das Teilhabechancengesetz zu finanzieren ist ein sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) vorgesehen. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/SPD-Regierung ist im Entwurf des Bundeshaushaltes 2019 aufgenommen. Demnach können „gesparte“ Fördermittel in Folge des §16i SGB II/Teilhabechancengesetz im Entwurf bis zu einer Obergrenze von 700 Mio. Euro wieder für die Jobcenter bereit gestellt werden. Durch die Lohnkostenzuschüsse gem. des geplanten §16i SGB II entsteht anrechenbares Einkommen, was die Passivleistungen (Alg II, Kosten der Unterkunft) senkt. Diese „eingesparten“ Beträge sollen wieder eingesetzt werden können (gegenseitige Deckungsfähigkeit).

Dieser Ansatz wird von Expertinnen und Experten der Arbeitsmarktpolitik seit Jahren gefordert und deshalb begrüßt.

Hinsichtlich der Umsetzung des PAT stellen sich zahlreiche Fragen, die noch nicht abschließend beantwortet sind.

Die nicht unwichtige Frage ist nun: wie kann der PAT technisch umgesetzt werden? Weiterlesen

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Drohen Verschlechterungen im Teilhabechancengesetz?

Das Konzept MitArbeit (früherer Hinweis) mit Stand 28. August 2018, in dem das Teilhabechancengesetz ein wichtiger Baustein ist, schränkt den Gesetzesentwurf zum Teilhabechancengesetz ein.

Das zeigt ein Vergleich der Texte.

Gesetzesentwurf zum Teilhabechancengesetz vom Juli 2018:

„ Dem § 16g wird folgender Absatz angefügt:

  1. „Leistungen zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach § 16e Absatz 4 und § 16i Absatz 4 dieses Buches können während der gesamten Dauer der jeweiligen Förderung auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit entfällt.“

Gesamtkonzept „MitArbeit“ – Betreuung, Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen ganzheitlich gestalten. Eine Gesamtstrategie zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit für die 19. Legislaturperiode:

„Ergänzend wird geprüft, ob das beschäftigungsbegleitende Coaching nach § 16g Absatz 2 SGB II dadurch verbessert werden kann, dass die Förderdauer der nachgehenden Betreuung von bisher sechs auf bis zu zwölf Monate verlängert wird.“

Eine Begründung für die Einschränkung der Förderdauer des Coachings in §16g SGB II ist nicht bekannt.

Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird zeigen, wie ernst die Bundesregierung es zmit dem intensiven ganzheitlichen Coaching meint.

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Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand August 2018

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) liegen aktualisierte Zahlen für den August 2018 vor.

Demnach könnten vermutlich rund 16.000 Teilnehmende direkt im Anschluss nach dem §16i SGB II (Entwurf) im Teilhabechancengesetz weitergefördert werden. Weiterlesen

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Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit einfach erklärt

Es ist immer wieder erstaunlich, dass man und wie man das Problem der Arbeitslosigkeit sprachlich zu bewältigen versucht. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist hier sehr gut aufgestellt. Zahlreiche Medien scheinen mit der Wiedergabe von Pressemitteilungen zufrieden zu sein.

Ein deutliches Beispiel hat die WAZ (aber nicht nur sie) am 16.4.2018 präsentiert. Es ging um die Analyse der Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit seitens der Bundeagentur für Arbeit (https://www.waz.de/wirtschaft/arbeitslose-hartz-iv-bezieher-immer-laenger-ohne-job-id214027353.html).

Ein BA-Sprecher erläuterte, die steigende Dauer der Arbeitslosigkeit bei Beziehern der Grundsicherung zeige, dass der Anteil der Menschen mit kurzer Arbeitslosigkeit zunehmend kleiner werde. (WAZ 16.4.2018)

Die BA erklärt die Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit durch die Abnahme der kurzen Arbeitslosigkeit. Das war ’s. Unterstellt ist, dass die WAZ wahrhaftig berichtet. Diese unterkomplexe Erklärung wird von der WAZ übernommen und mehr nicht.

„Man könnte von einer Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit sprechen“, sagte der BA-Sprecher. (WAZ 16.4.2018)

Die Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit, die seit Jahren zu beobachten ist, wird dann von der BA noch in den Konjunktiv gestellt – man könnte. Und man ist vermutlich nicht die BA.

Es wird wohl noch dauern, bis die Fakten als Gegenwart anerkennt werden und Medien kritischer hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Akteure werden.

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Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Verteilung der besetzten Plätze nach Bundesländern

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Juli 2018 vor.

Verteilung der besetzten Plätze nach Bundesländern

Im März 2018 erreichte das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt mit 16.312 die höchste Zahl an besetzten Arbeitsplätzen. Seitdem geht diese Zahl zurück. Sie liegt sowohl unterhalb der Zahl der an Arbeitgeber bewilligten Plätzen (17.595) als auch unterhalb der Zahl des Budgets (20.000).

Der Höchstwert an besetzten Plätzen könnte als Hinweis für den realisierbaren Bedarf für das Programm gewertet werden. Damit gibt es eine Orientierungsgröße für das Teilhabechancengesetz.

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Beschäftigungsdauern im ESF-Langzeitarbeitslosenprogramm und Teilhabechancengesetz

Das Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit (ESF-LZA-Programm) fördert Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen im Rahmen einer a) Normalförderung und b) einer Intensivförderung, womit Langzeitarbeitslose den Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen sollen. Im Fall der Normalförderung  erhält der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten 75 Prozent, in den folgenden neun Monaten 50 Prozent und danach für drei Monate 25 Prozent des Gesamtlohns. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Teilnehmenden anschließend ein weiteres halbes Jahr ohne Zuschüsse bei vollem Gehalt zu beschäftigen (Nachbeschäftigungspflicht).  Bei der Intensivförderung werden Teilnehmende mit einem befristeten Vertrag maximal 24 Monate gefördert, bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag sind es bis zu 36 Monate, jeweils ohne Nachbeschäftigungspflicht.

Welche Beschäftigungsdauern sind bisher realisiert worden?

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand Juni 2018

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Juni 2018 vor.

Ein Vergleich der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigen unterschiedliche Vorgehensweisen bei Bewilligung und Besetzung.

Anträge

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2017 die Zahl der Programmplätze von 10.000 auf 20.000 erhöht. Hintergrund könnte die Entwicklung der Zunahme an Flüchtlingen gewesen sein und der parallelen gesellschaftlichen Erwartung mehr für Langzeitarbeitslose zu tun. In der damit verbundenen zweiten Förderrunde konnten bisher nicht berücksichtige Jobcenter und Anträge eine Förderung erhalten. Nicht nur war das Interesse in der zweiten Förderrunde geringer, sondern dem 1. Zwischenbericht der Programmevaluation zufolge war auch die Antragsqualität geringer (S. 23). Da hier weniger Plätze als erwartet und finanzierbar beantragt wurden, wurde den Jobcentern der ersten Förderrunde die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Platzzahlen gegeben.

Nun sind zum 31.12.2017 19.643 Plätze beantragt, was eine fast vollständige Ausschöpfung des Förderkontingentes von 20.000 darstellt.

Von den Anträgen der 2. Förderrunde haben die Jobcenter Enzkreis und Rastatt je 5 Plätze zur Förderung beantragt. Die höchste Zahl haben die Jobcenter Hamburg (291), Bielefeld (200) und Saarbrücken (200) beantragt. In der ersten Förderrunde hat das Jobcenter Kaufbeuren 13 Plätze beantragt, Berlin-Neukölln 500 und Leipzig 400 Plätze.

Bewilligungen

Die Zahl der bewilligten Plätze zum 30.6.2018 hat sich um 29 gegenüber dem Mai 2018 reduziert. In Sachsen gab es den größten Rückgang (-14).

Im  Juni  2018 sind nun 17.630 Plätze bewilligt, was einem Anteil von 89,75% der beantragten Plätze entspricht. Das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben eine Bewilligungsquote von über 99%. Bei Sachsen gibt es wohl noch einen Datenfehler, da mehr Plätze bewilligt als beantragt wurden. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die geringste Bewilligungsquote (64,3%). Insgesamt haben die süddeutschen Bundesländer sehr geringe bzw. unterdurchschnittliche Bewilligungsquoten.

Es blieben noch 2.013 Plätze zu bewilligen.

Teilnahmen

Von den bewilligten Plätzen sind zum 30.6.2018 16.279 Plätze besetzt (91,9%). Damit ist ein Rückgang von 75 Plätzen gegenüber dem Vormonat verbunden. Nordrhein-Westfalen hat den größten Rückgang bei den Besetzungen (-30). Die höchsten Besetzungsquoten haben Berlin, Hamburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils über 97%. Die niedrigste Besetzungsquote weist Niedersachsen auf (82,6%), danach folgen Nordrhein-Westfalen (88,5%) sowie Sachsen (90,53%). Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik wohl komplexer ist als es scheint.

Es bleiben noch 1.426 Plätze zu besetzen (Vormonat 1.380 ).

Mit dem weiteren Verlauf wird die Zahl der besetzten Plätze sinken – entweder durch vorzeitiges Ausscheiden oder Abbrüche.

Soziale Teilhabe Stand 6/2018

Soziale Teilhabe Stand 6/2018

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Über einen langen Zeitraum weist Rheinland-Pfalz unter den Bundesländern eine sehr niedrige Bewilligungsquote aus. Dafür lag – im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen – die Besetzungsquote über dem Bundesdurchschnitt.

Das Streudiagramm von Bewilligungs- und Besetzungsquoten seit April 2016 zeigt einen engen negativen Zusammenhang (r²=,78). Je höher die Bewilligungsquote, desto niedriger die Besetzungsquote. Insofern scheint man in Rheinland-Pfalz die Strategie verfolgt zu haben, die Bewilligungsquote eher niedrig zu halten und die bewilligten Plätze dann auch zu besetzen.

Streudiagramm Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten in Rheinland-Pfalz

Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten in Rheinland-Pfalz

In Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenhang zwischen beiden Quoten positiv, wenn auch nicht so stark (r²=,4).  Im Bundesland liegen beide Quoten unter dem Bundesdurchschnitt.

Streudiagramm Bewilligungs- und Besetzungsquoten 4/2016-6/2918 in NRW

Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten 4/2016-6/2018 in NRW

Die Jobcenter in beiden Bundesländern scheinen hier unterschiedlich zu agieren.

Vorläufiges Fazit

Die Entwicklungen ( s. Langzeitentwicklung des Programms) zeigen, dass es den Jobcentern in kurzer Zeit gelungen ist, weitere Programmplätze zu bewilligen und zu besetzen. Der Großteil der Aufstockung mit der neuen Förderrunde erfolgte innerhalb  der ersten fünf Monaten. Allerdings zeigt der Rückgang des monatlichen Zuwachses seit April 2017, dass sich die Entwicklung verlangsamt hat. Seit März 2018 sinken die Besetzungsquoten.

Eine niedrige Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf, gepaart mit einer unterdurchschnittlichen Bewilligungsquote. Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik „Sozialer Arbeitsmarkt“ wohl komplexer ist als es scheint. Lediglich ein Programm aufzulegen reicht noch nicht aus (siehe auch Sozialer Arbeitsmarkt – Lehren aus früheren Programmen).

Andreas Hammer

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CDU-Vize: „Wer nach zwei Jahren den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt nicht schafft, der schafft ihn auch nicht nach fünf Jahren.“

„Meines Erachtens schießt man über das Ziel hinaus. Ein Förderzeitraum von fünf Jahren ist ganz klar zu lang. Wer nach zwei Jahren den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt nicht schafft, der schafft ihn auch nicht nach fünf Jahren.“
Carsten Linnemann, CDU, am 18.7.2018 im Deutschlandfunk zum Entwurf des Teilhabechancengesetz

Carsten Linnemann, MdB und Unionsfraktionsvize, äußert sich im vorgenannten Zitat zum Gesetzesentwurf  der Bundesregierung, der seine Partei angehört, Langzeitleistungsbeziehende bis zu fünf Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis zu fördern (§16i SGB II im Entwurf). Er spricht sich gegen diese Förderung aus.

Was heißt das in Zahlen, wenn Arbeitslose nach zwei Jahren nicht mehr vermittelbar sind?

Jeder 5. Arbeitslose ist nach Ansicht von Carsten Linnemann nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Denn 20,2% der Arbeitslosen (=460.642 von 2.275.787 im Juni 2018, Statistik der BA) sind länger als 24 Monate arbeitslos.

Die These von Herrn Linnemann vom Kopf auf die Füße gestellt heißt das: die von der Bundesregierung geplante Förderung von 150.000 Eintritten in eine geförderte Beschäftigung ist deutlich zu klein dimensioniert. Nötig wäre der dreifache Umfang um auf dem Arbeitsmarkt stark Benachteiligte gefördert zu beschäftigen.

 

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