Schlagwort-Archive: § 16k SGB II

Outreach im Kontext SGB II

Mit den niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II und den Kontaktbeschränkungen während der Covidien-Pandemie19 ist das Interesse an aufsuchender Arbeit im Rechtskreis SGB II gestiegen. Die seit 1.7.2023 bestehende „ganzheitliche Betreuung“ (§ 16k SGB II) sieht bereits im Gesetzestext explizit aufsuchende Arbeit vor. Darüber hinaus wurde in § 14 (3) SGB II ebenfalls neu geregelt, dass die Beratung der Jobcenter aufsuchend und sozialraumorientiert erfolgen kann.
In einem Beitrag gehe ich auf Outreach, die aufsuchende Arbeit in Stadtteilen und Sozialräumen, ein. Weiterlesen

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Entwicklung der ganzheitlichen Betreuung im SGB II

Zum 1.7.2023 ist als neues Förderinstrument für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ eingeführt worden. Mit diesem Instrument gemäß § 16k SGB II können Jobcenter die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Maßnahmenteilnehmenden sowie die Begleitung von Ausbildungsinteressierten und Auszubildenden flexibel fördern. Nun liegen die ersten Daten zur Nutzung vor. Weiterlesen

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