Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.2019 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) fördern (siehe 5 Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“).
Im Dezember 2024 betrug der Fallbestand 4.086 Förderungen (vorläufige Zahl; Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Das entspricht etwa dem Niveau vom Juni 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Seit Januar 2021 gehen die kontinuierlich Bestandszahlenzurück.
Die sinkenden Einritte kompensieren nicht die vorzeitigen und regulären Austritte, sodass der Bestand sinkt.
Die Zahl der Eintritte lag im Dezember 2024 bei 74, dem Tiefstwert seit Start des Instrumentes Januar 2019 dar. Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge im Trend zurück (siehe auch hier und hier und hier und hier). Diese Entwicklung setzt also bereits deutlich vor der Corona-Pandemie ein. Die Zeitreihe der Zugänge zeigt mit Ausnahme dem Startjahr ein saisonales Muster. In der Regel nimmt die Zahl der Eintritte im Frühjahr eines Jahrs zu, um dann im restlichen Jahr abzunehmen. Das ist vermutlich auf fiskalische Effekte zurückzuführen, denn Anfang eines Jahres ist der Bundeshaushalt genehmigt und es können wieder Förderungen bewilligt werden.

Die niedrigen Eintrittszahlen sind insoweit bedenklich, als die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II seit Mai 2023 steigt. Hier besteht großer Förder- und Handlungsbedarf, denn das dafür geschaffene Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ wirkt offensichtlich nicht oder wird nicht genutzt oder es besteht kein Bedarf – auch nicht bei den Arbeitgebern -, trotz positiver Evaluationsergebnisse.

Der Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung der Förderung ist offensichtlich. Mit einer Steigerung der Finanzressourcen der Jobcenter ist kaum zu rechnen. Es entsteht der Eindruck, dass die Förderung sich weniger am Bedarf der Langzeitarbeitslosen orientiert als am Budget bestimmt ist.
Ein Vorschlag zur Verbesserung der Finanzsituation für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wäre die Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfer (PAT bisher nur §16i SGB II) auf § 16e SGB II. Dies war in der „Wachstumsinitiative“ der letzten Bundesregierung im Juli 2024 noch vorgesehen. Allerdings zeigt die Entwicklung der Teilhabe am Arbeitsmarkt, dass der PAT nicht vor einem starken Abbau der Bestandszahlen schützt (s. Hier https://kurzlinks.de/mk8e). Es bedarf weiterer Änderungen.

Im Juli 2024 gab es durchschnittlich rund 10 Förderfälle im Bestand pro Jobcenter. Das JC Region Hannover hatte 180 Förderfälle. Von 404 Jobcentern haben im Juli 2024 78 keinen einzigen EvL-Förderfall im Bestand (19,31 Prozent). Weitere 84 Jobcenter haben lediglich einen Förderfall oder zwei Förderfälle (20,79 Prozent). Der Median liegt demnach bei drei Förderfällen.
Es stellt sich nach fünf Jahren der Einführung damit die Frage, ob bei diesem geringen Umfang an der gegebenen Konstruktion dieses Instruments festhalten werden sollte.