Stimmigkeit theoretischer und empirischer Arbeitsmarktanalysen

Im IAB Discussion Paper 18/2017 gehen Thomas Rothe und Klaus Wälde der Frage nach, wohin die Arbeitslosen gehen, also wie ihre Übergänge aus der Arbeitslosigkeit heraus aussehen. Sie erwähnen, dass die meisten theoretischen und empirischen Analysen unterstellen, dass Arbeitslose im Wesentlichen in Vollzeit-Erwerbstätigkeit wechseln.

Ihre Untersuchung von Mikrodatensätzen kann dies nicht bestätigen. Demnach wechseln nur rund 9% der Arbeitslosen in eine Vollzeitbeschäftigung. Die meisten Übergänge finden in Rente (28%) bzw. in atypische Beschäftigung (37%) statt. Damit relativieren sich arbeitsmarktpolitische Erfolgsmeldungen zu den sog. Hartz-Reformen.

Darüber hinaus sind allerdings, und dies ist möglicherweise die weiterreichende Schlußfolgerung der Untersuchung, die gängigen Analysen fehlerhaft. Rothe und Wälde plädieren dafür, bei künftigen Unterschungen zumindest die Unterscheidung von Normalarbeitsverhältnis und atypischer Beschäftigung zu berücksichtigen. Allerdings wäre es von weiterer Bedeutung die den fehlerhaften Analysen zugrundelegenden Theorien in Frage zu stellen und zu modifizieren.

Übergänge aus Arbeitslosigkeit* in …

Normalarbeitsverhältnis

8,7% sozialversicherungspflichtige Vollzeit

5,3% Militär incl. Zivilbeschäftigte beim Militär

Atypische Beschäftigung

3,6% sozialversicherungspflichtige Teilzeit

14,5% geringfügige Beschäftigung

19,2% Beschäftigungschaffende Maßnahmen

6,6% Teilzeit-Selbständig

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

11,68% Fort und berufliche Weiterbildung

1.6% Eingliederungsmaßnahmen

Nichterwerbstätig

0.7% Haushalt

28.0% Rente

*Thomas Rothe / Klaus Wälde: IAB-Discussion Paper 18/2017 – Where Did All the Unemployed Go? Non-Standard Work in Germany after the Hartz Reforms

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Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand April 2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den April 2017 vor. Weiterlesen

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Entwicklung des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit zum März 2017

Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm des Bundes zugunsten langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter läuft nun seit fast zwei Jahren.

Am 31.3.2017 waren 16.186 Teilnehmende1 (30.9.2016: 10.939; 31.5.2016: 6.893) in 305 Jobcentern im Programm (bei weiteren acht Jobcentern gab es einen Widerruf; zum 30.9.2016: 303, zum 31.12.2015: 312, zum 31.5.2016: 305;). In zwei Jobcentern waren noch keine Teilnehmenden gebucht.

Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Programm, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Jobcenter als einziger Typ von Antragsteller konnten eine Förderung nach dem ESF beantragen für

  • die Akquisition von Arbeitsplätzen in Betrieben (Betriebsakquisiteure)
  • das Coaching von MaßnahmeteilnehmerInnen und ihren Arbeitgebern (welches auch durch Dritte durchgeführt werden kann) sowie
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber.

Welchen Stand hat das Programm bis zum 31.3.2017 und einer Programmlaufzeit von über 20 Monaten erreicht? Weiterlesen

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Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren.

Meine Betrachtung zu diesem Instrumententyp nun auch zum download. Hammer_Asyl-AGH

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Neue fachliche Weisungen zu Arbeitsgelegenheiten

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue fachliche Weisungen zu den Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II erlassen. Dabei sind nun die Rechtsänderungen, die zum 1.8.2016 in Kraft getreten sind, berücksichtigt.

fachliche_weisungen_agh

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Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (III)

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren. Dieser Instrumententyp soll im folgenden beleuchtet werden.

Fortsetzung des 1. Teils und 2. Teils mit den Kosten der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG.

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Sollgröße der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erreicht?

Im Jahr 2016 hat Bundesministerin Nahles das „Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ angekündigt, welches der Bundestag dann mit Rechtswirkung zum 1.8.2016 beschlossen hat. Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM – sind formal ähnlich wie Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgestaltet, unterscheiden sich aber vor allem von der Zielsetzung her.

Im Folgenden werden die Ausgestaltung der FIM und der aktuelle Stand der Maßnahmen zum 16.1.2017 dargestellt. Weiterlesen

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Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (II)

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren. Dieser Instrumententyp soll im folgenden beleuchtet werden.

Fortsetzung des 1. Teils mit der Struktur der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen des AsylbLG als Arbeitsgelegenheiten.

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Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (I)

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren. Dieser Instrumententyp soll im folgenden beleuchtet werden.

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Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

Im Jahr 2016 hat Bundesministerin Nahles das „Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ angekündigt, welches der Bundestag dann mit Rechtswirkung zum 1.8.2016 beschlossen hat. Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM – sind formal ähnlich wie Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II oder AsylbLG ausgestaltet, unterscheiden sich aber vor allem von der Zielsetzung her.

Im Folgenden werden die Ausgestaltung der FIM und der aktuelle Stand der Maßnahmen dargestellt. Weiterlesen

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