Die geplanten Änderungen durch das „SGB III-Modernisierungsgesetz“ (Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung) und die damit verbundenen Formulierungshilfen signalisieren in vielerlei Hinsicht eine Abkehr von den ursprünglichen Zielen des Bürgergeld-Gesetzes. Dazu kommen untergesetzliche Änderungen bei den Arbeitsgelegenheiten. Diese Entwicklung verdient eine differenzierte Betrachtung.
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