Bundesregierung plant Pflicht zur Arbeit für Flüchtlinge

Seit 30 Jahren besteht eine Arbeitspflicht für Asylbewerber*innen im Asylbewerberleitungsgesetz (s. Pflichtarbeit für Asylbewerber? Gibt es schon). Nun plant die Bundesregierung eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge im SGB II: Sie richtet sich insbesondere auf erwerbsfähige Flüchtlinge aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, und deren Beschäftigungsquote derzeit bei rund 28 Prozent liegt. Diese Quote wird von einigen Politikern und Teilen der Öffentlichkeit als zu niedrig angesehen.

Was ist geplant?

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Dynamik der Arbeitsmarktintegration: Eine Zeitrei­hen-Analyse der Abgangsraten aus Arbeitslosig­keit für den Rechtskreis SGB II

Vom Jobcenter in den Job – das ist das Interesse der Beteiligten am Arbeitsmarkt. Ein Indikator wie gut das gelingt, stellt die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit dar. Die Ab­gangsrate drückt sogleich Chancen für Arbeitslose dar, Arbeitslosigkeit durch Erwerbstätigkeit zu überwinden. Der Beitrag untersucht mit einer Zeitreihenanalyse die Abgangsraten für den Rechts­kreis SGB II und zeigt saisonale Muster sowie den Langzeittrend. Außerdem wird ein ARIMA-Mo­dell zur Prognose von Werten berechnet. Schließlich werden Einflussfaktoren auf den Langzeittrend diskutiert. Der sinkende Trend der Abgangsraten ist erklärungsbedürftig.

1. Untersuchungsfrage und Datengrundlage

Die Abgangsrate ist definiert als die Zahl der Abgänge Arbeitsloser eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung und selbständige Arbeit). Abgänge von nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden, beispielsweise Teilnehmende von Maßnahmen der Jobcen­ter, sind dabei nicht berücksichtigt.

Wie sieht die Entwicklungder Abgangsraten für den Rechtskreis SGB II aus?

Betrachtet wird die Zeitreihe der Abgangsraten (Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) für den Zeitraum Februar 2007 bis Juni 2024 für den Rechtskreis SGB II mit 209 Daten­punkten (zur Wachstumsrate der Abgangsrate bei Flüchtlingen aus der Ukraine, den „klassischen“ Asyl-Herkunftsländern und dem SGB II seit 2022 siehe: Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsauf­nahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?).

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Bundeshaushalt 2025: Gesetzesentwurf liegt vor

Der Gesetzesentwurf zum Bundeshaushalt 2025 vom 16.8.2024 liegt vor.

Die Haushaltsansätze Verwaltung und Eingliederung im SGB II sind die gleichen wie im Entwurf vom 15.7.24 (.s hier). Nun berät der Bundestag darüber, und zwar voraussichtlich am 10.9.24 (vorläufige Tagesordnung).

Nun ist es an den Bundestagsabgeordneten, hier etwas zu verändern. Bis dahin sollten die MdB noch von externer fachkundigen Seite informiert werden.

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5 Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.2019 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen fördern (siehe auch hier und hier und hier).

Im Juli 2024 betrug der Fallbestand 4.737 Förderungen (vorläufige Zahl; Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Das entspricht etwa dem Niveau vom Juli 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Seit Januar 2021 gehen die kontinuierlich Bestandszahlen zurück. Es stellt sich die Frage, ob bei diesem geringen Umfang die Bundesregierung weiterhin an diesem Instrument festhalten wird.

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Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?

Geflüchtete Frau

Andreas Hammer

Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?

Die Bundesregierung hat im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge gestartet, sowohl jener aus der Ukraine als auch aus den Top-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit dieser Personengruppen und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Wahljahr 2024 sind die Erwartungen an die Wirksamkeit hoch.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat. Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen. Die Ergebnisse werden getrennt nach Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine und Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern dargestellt und schließlich für die Arbeitslosen im SGB II insgesamt. Danach folgt ein Vergleich und ein Fazit.

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Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter auf Talfahrt

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern (siehe auch hier). Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.

Die Nutzung des Instruments ist auf Talfahrt (siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt im „Sommerloch“?, Teilhabe am Arbeitsmarkt am Maximum? Und Teilhabe am Arbeitsmarkt stagniert). Sowohl für die Eintritte (bereits seit 5/2019) als auch für den Bestand (seit 1/2021) ist ein Rückgang zu beobachten (siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt im Sinkflug 2021? und Teilhabe am Arbeitsmarkt – nur für 40.000?).

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Haushaltsentwurf 2025 für Jobcenter

Der Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossen.

Für das SGB II sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen (Stand: 15.7.2024):

Annahmen

In dieser Planung werden zusätzliche 100.000 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen im Bürgergeld-Leistungsbezug angenommen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den Ergebnissen in 2023. Diese Wirkung soll aus den verschiedenen Änderungen (u. a. härtere Sanktionen, mehr Erwerbsanreize) resultieren, die im SGB II vorgenommen werden sollen (ausgeführt im Papier zur Wachstumsinitiative, die ebenfalls am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde).

Der mittelfristige Finanzplan, der bereits letztes Jahr beschlossen wurde und eine Grundlage für die Aufstellung des Haushalts ist, unterstellt außerdem einen Rückgang der Arbeitslosenquote in 2025 gegenüber 2024 um 0,2 Prozentpunkte.

Die Bundesregierung geht von rund 16 Prozent geringeren Ausgaben für das Bürgergeld (Geldleistungen für Leistungsberechtigte) aus. Sollten beide Annahmen zu optimistisch sein, dann wird es für das SGB II einen Nachtragshaushalt geben müssen.

Eingliederungstitel

Für Träger spielt der Eingliederungstitel eine wichtige Rolle. Hier ist eine Kürzung von fast einer halben Milliarde Euro vorgesehen, zumindest wenn man das auf die Soll-Ansätze im Haushalt bezieht. Bei der Bewertung dieser Kürzung sollte berücksichtigt werden, dass die Jobcenter in 2025 weniger Ausgaben haben, da die Förderung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit verschoben wird. Häufig schichten Jobcenter Mittel aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten um, damit die Personal- und Sachkosten gedeckt werden können. Damit fällt der Kürzungsbetrag größer aus. Diese Kürzung, die regional unterschiedlich groß ausfallen kann, wirkt sich nicht erst in 2025 aus, sondern auch auf den Einkauf von Maßnahmen oder die Verlängerung von Vertragszeiten in 2024, sofern die Mittelbindung 2025 betrifft. Es wird Jobcenter geben, die deshalb bereits im 2. Halbjahr 2024 diese Kürzung vorwegnehmen werden.

Mögliche Änderungen

Der Gesetzesentwurf zum Bundeshaushalt 2025 soll dem Bundestag und Bundesrat bis zum 16.8.2024 zugeleitet werden. Bis dahin können sich die Ansätze noch ändern. Denn es gilt bis dahin eine Deckungslücke von rund 8 Mrd. Euro zu schließen. Andererseits könnten zusätzliche Ausgabenreste (zusätzlich zu den bereits 350 Mio. Euro eingestellten Ausgabenresten) bereitgestellt werden.

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Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus Asyl-Herkunftsländern?

von Andreas Hammer ORCID iD icon

Die Bundesregierung startete im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge, sowohl jener aus der Ukraine als auch den Top-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit der Flüchtlinge und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme aus den TOP 8-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat (zur Arbeitsaufnahme ukrainischer Flüchtlinge siehe https://kurzlinks.de/Hammer_Turbo). Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen.

Die Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. Dazu gehören Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

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Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen?

von Andreas Hammer ORCID iD icon

Die Bundesregierung startete im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge, insbesondere aus der Ukraine im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit dieser Personengruppe und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Wahljahr 2024 sind die Erwartungen an die Wirksamkeit hoch.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme ukrainischer Flüchtlinge im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat. Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen.

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Strategien der Parteien zum Abbau von Arbeitslosigkeit in EU-Wahlprogrammen

Im Folgenden sind die Aussagen zu dieser Frage unkommentiert wörtlich wiedergegeben. Textverschiebungen sind in eckigen Klammern von mir vorgenommen.

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