Habeck, Merz, Scholz und Weidel: Sanktions-, Aktivierungs- und Integrationsquoten in ihren Wahlkreisen

Habeck, Merz, Scholz und Weidel sind die Kanzlerkandidaten der Parteien, die Mitte Februar 2025 über 10 Prozent in den Wahlprognosen für die Bundestagswahl 2025 kommen.

Wie stellen sich ihre Wahlkreise bzw. die mit ihnen am ehesten übereinstimmenden Stadt- und Landkreise in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II; „Hartz IV“, Bürgergeld) dar?

alle Daten: Stand 10/2024; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Und als Tabelle mit Erläuterung der Defintion:

Kanzler-kandidat1KreisSanktions-quote2Aktivierungs-quote3Integrations-quote4
HabeckFlensburg1,1 %10,5 %26,5 %
MerzHochsauerland-kreis0,5 %8,8 %21,6 %
ScholzPotsdam0,7 %4,2 %21,5 %
WeidelBodenseekreis0,5 %4,9 %20,8 %
Zum VergleichBund0,8 %6,8 %20,8 %
  • 1 alphabetische Sortierung nach Nachname; alle Daten: Stand 10/2024; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
  • 2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens 1 Leistungsminderung/Sanktion
  • 3 Aktivierungsquote von Langzeitleistungsbeziehenden (LZB): Zahl der LZB in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung ins Verhältnis zum Bestand an LZB.
  • 4 Integrationsquote (K2): Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum.

Ergebnisse im Vergleich

  • Habecks Wahlkreis-Jobcenter hat eine doppelt so hohe Sanktionsquote wie die von Merz und Weidel.
  • Habecks Wahkreis-Jobcenter hat eine deutlich höhere Integrationsquote als die anderen drei Kreise, die nahe bei einander liegen.
  • Die Aktivierungsquote fällt unterschiedlich aus: Flensburg und Hochsauerlandkreis mehr als doppelt so hoch als Potsdam bzw. über dem Bundesdurchschnitt.
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Zeitreihenanalyse von Beschäftigungsübergängen

Wiedereingliederung von Arbeitslosen – das ist das Interesse der Beteiligten am Arbeitsmarkt. Ein Indikator wie gut das gelingt, stellt die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit dar. Die Ab­gangsrate drückt sogleich Chancen für Arbeitslose dar, Arbeitslosigkeit durch Erwerbstätigkeit zu überwinden. Der Beitrag untersucht mit einer Zeitreihen-Analyse die Abgangsraten für die Rechts­kreise SGB II und SGB III und zeigt saisonale Muster sowie den Langzeittrend. Die Trends unterscheiden sich nach Rechtskreis deutlich.

Download der Langfassung:

Weiterlesen mit Auszug

Im folgenden wird nur der Vergleich der Abgangsraten der Rechtskreise SGB II und SGB III dargestellt. In der Langfassung werden die beiden Rechtskreise ausführlich behandelt.

Weiterlesen: Zeitreihenanalyse von Beschäftigungsübergängen

Trends

Zunächst ist im langjährigen Vergleichder beiden Abgangsraten der Niveauunterschied deutlich: die Abgangsrate ist im SGB III etwa 3,5 mal so hoch als im SGB II (14,4 Prozent zu 4,1 Prozent). Dies ist sicherlich durch eine längere Dauer der Arbeitslosigkeit und ähnlichen Faktoren bei den Arbeitslosen im SGB II zu erklären.

Entwicklung: Die Abgangsrate im SGB II ist seit 2010 fallend. Im SGB IIIist sie bis zur Corona-Pandemie mehr oder weniger stabil um danach deutlich zu sinken, um nicht mehr auf die Vor-Pandemie-Werte zurückzukehren.

Es scheint der Rechtskreis SGB III konjunkturreagibler zu sein (Eurokrise, Pandemie, Ukraine-Krieg, Saisonalitäten) zu sein als der Rechtskreis SGB II.

Saisonalitäten

Unterschiede zeigen sich auch in den Saisonalitäten. So ist im SGB II abweichend vom SGB III keine Frühjahrsbelebung erkennbar. Es stellt sich somit die Frage, weshalb die Arbeitslosen im SGB II nicht von der Frühjahrsbelebung profitieren können wie die Arbeitslosen im SGB III, zumal die Herbstbelebung auch im SGB II zu wirken scheint.

Quelle der Daten bis Juni 2024: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berevhnungen und Darstellungen

Einflussfaktoren

Für das SGB II scheint ein plausibler Faktor zu Erklärung des sinkenden Trends der Abgangsrate im zunehmenden Anteil von nichtdeutschen Arbeitslosen zu liegen. Andere externe Einflüsse – neben der Pandemie – wie z. B. Änderung der Regeln zur Sanktion, Erwerbsanreize, Änderung der Förderinstrumente usw. im SGB II – wurden nicht offensichtlich.

Im SGB III wird die Corona-Pandemie den größten Einfluss im Zeitverlauf haben.

Fazit und Ausblick

Die Abgangsraten sind ein wichtiger Indikator für die Chancen von Arbeitslosen ihre Arbeitslosig­keit zu beenden.

Seit 2010 zeigt sich ein langfristiger Abwärtstrend der Abgangsraten im SGB II. In den Jahren 2007 bis 2010 lagen Abgangsraten bei über 6 Prozent. Seit 2023 hat sich diese Rate jedoch halbiert und liegt nun unter 3 Prozent. Dies deutet auf eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen der Arbeitslosen im SGB II hin. Die bisher ergriffenen typischen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Ar­beitslosen im SGB II, wie z. B. die Schaffung von stärkeren Anreizen zur Aufnahme einer Erwerbs­tätigkeit, eine intensivere Betreuung u. ä., waren offensichtlich nicht wirksam genug, um den Trend umzukehren.

Offen ist, warum im SGB II die Frühjahrsbelebung im Unterschied zur Herbstbelebung nicht zu höheren Abgangsraten führt. Hier liegt möglicherweise noch ein Integrationspotenzial.

Im Beobachtungszeitraum 2007 bis 2024 zeigt sich für den Rechtskreis SGB III durchgängig das saisonale Muster von Frühjahrs- und Herbstbelebung mit höheren Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit. Die Abgangsrate zwischen 2015 und 2019 war von saisonalen Schwankungen abgesehen mehr oder weniger stabil, trotz Zuwanderung in 2015 und Folgejahre. Eine leicht sinkende Arbeitslosenquote SGB III in diesem Zeitraum führt nicht zu steigenden Abgangsraten. Der deutliche Rückgang der Abgangsrate im SGB III seit 2020 ist vermutlich durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges gut erklärbar. Auch als die Abgangsrate wieder ansteigt, wird das Vorkrisen-Niveau im Mittel nicht wieder erreicht. Es scheint sich hier möglicherweise ein Strukturbuch in den Daten zu zeigen. Sollte die Arbeitslosenquote SGB III weiter bzw. schneller steigen könnten die Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit SGB III in Erwerbstätigkeit wieder sinken. Im letzten Fall wären verstärkt Maßnahmen wie Investitionen gegen eine strukturelle Arbeitslosigkeit zu greifen.

Wichtig wäre die negativen Einflussfaktoren auf den Abwärtstrend zu identifizieren. Dabei geht es nicht nur um einen besseren Mitteleinsatz, sondern auch um die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen.

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Lehren für die Beschäftigungsförderung nach 5 Jahren Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsförderung vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Fünf Jahre nach Ausbruch der Krise ist Anlass Bilanz zu ziehen und die wichtigsten Lehren für die Zukunft der Arbeitswelt betrachten.

Weiterlesen: Lehren für die Beschäftigungsförderung nach 5 Jahren Corona-Pandemie

Kurzarbeit als Krisenpuffer

Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes erwies sich als effektives Instrument zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes (Kurzarbeit – Zunahme nicht nur wegen Corona). Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit erreichte die Kurzarbeit im April 2020 mit rund 6 Millionen Beschäftigten ihren Höhepunkt. Diese Maßnahme verhinderte einen drastischeren Anstieg der Arbeitslosigkeit (Corona-Pandemie verschärft Arbeitslosigkeit bei fehlendem Berufsabschluss). Allerdings ist im Rechtskreis SGB III die Abgangsrate von Arbeitslosen in Erwerbstätigkeit nicht mehr auf das Niveau vor der Pandemie zurückgekehrt (Dynamik der Arbeitsmarktintegration: Eine Zeitrei­hen-Analyse der Abgangsraten aus Arbeitslosig­keit für den Rechtskreis SGB III ).

Digitalisierungsschub und neue Arbeitsformen

Auch war der Erwerb von digitalen Kompetenzen um online-Lösungen zu praktizieren, sowohl bei Personal der Arbeitsverwaltung als auch bei Trägern wie auch bei Leistungsberechtigten vor der Pandemie nicht im nötigen Maße gefördert worden, sodass hier sehr schnell Grenzen sichtbar wurden (Hammer, A.: Digitale Kompetenzen von Arbeitslosen und ihre Feststellung. In: Beck, Henkes, Terry (Hrsg.) 2024: Moderne Verwaltung und ihre gesellschaftliche Entwicklung – Interdisziplinäre Perspektiven für angewandte Lehre, Weiterbildung und Forschung, S. 315-328. Baden-Baden). Die Pandemie beschleunigte den digitalen Wandel in der Arbeitswelt. Homeoffice und Videokonferenzen wurden zur Norm. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice von 4% vor der Pandemie auf zeitweise über 30% anstieg. Diese Entwicklung erfordert neue Ansätze in der Beschäftigungsförderung, insbesondere im Bereich der digitalen Kompetenzentwicklung.

Flexibilisierung des Vergaberechts

Die Krise offenbarte die Starrheit des Vergaberechts in Notsituationen. Dies gilt z. B. auch für die Umsetzung vom Maßnahmen der Arbeitsverwaltung während des Lockdowns (Maßnahmenentwicklung während der Corona-Pandemie). Man ist hier auf andere Umgehungslösungen ausgewichen, z. B. durch Umstellung von Präsenz- auf Online- oder Telefonkontakte (Corona und Umgang mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen). Für zukünftige Krisen ist eine Anpassung notwendig, um schneller auf Bedarfe reagieren zu können. Ein möglicher Ansatz wäre die Einführung von Notfallklauseln für beschleunigte Verfahren bei der Vergabe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.

Soziale Sicherung in der Krise

Für Personen, die ihr Einkommen verloren hatten und nicht in der Arbeitslosenversicherung Ersatzleistungen bekommen konnten (Minijober, und Selbständige; Corona-Auswirkungen wirken stärker auf Erwerbstätigkeit als Arbeitslosenzahlen zeigen), musste das Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung vereinfacht werden. Der vereinfachte Zugang zu Grundsicherungsleistungen war eine wichtige Lehre aus der Pandemie. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden, um langfristig ein flexibleres und krisenfesteres System der sozialen Sicherung zu entwickeln.

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Die psychischen Belastungen durch Isolation und Unsicherheit während der Pandemie unterstreichen die Notwendigkeit, psychische Gesundheit stärker in den Fokus der Arbeitsmarktpolitik zu rücken. Präventive Maßnahmen, Teilhabe- und Unterstützungsangebote sollten ausgebaut werden.

Stärkung der kritischen Infrastruktur

Mehr oder weniger unfreiwillig musste eine Diskussion geführt und Entscheidungen herbei geführt werden, was systemrelevant war und was zu einer kritischen Infrastruktur gehört (und deshalb als Einrichtung und Geschäft geöffnet bleiben konnte). Um den Zusammenbruch der Sozialwirtschaft (Pflege, Kita, Beschäftigungsträger usw.) zu verhindern bzw. ein Minimum an sozialen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, wurde das Sozialdienstleistereinsatz-Gesetzes (SodEG) befristet eingeführt. Damit wurde eine völlig neue Form der öffentlichen Förderung von Einrichtungen und Träger eingeführt und ihnen eine Kompensationszahlung für ihren Einsatz in der Pandemie gewährt (Umfrage-Ergebnisse zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz).

Dieses Gesetz kann als eine intelligente Lösung gesehen werden, die grundsätzlich – also unabhängig von einer Pandemie – als Sicherstellung einer kritischen Infrastruktur ohne Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden könnte. Es bietet Ansatzpunkte für ein dauerhaftes Modell zur Stärkung der kritischen sozialen Infrastruktur.

Fazit und Ausblick

Die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit einer krisenfesten und flexiblen Beschäftigungsförderung deutlich gemacht. Zentrale Lehren sind:

1. Stärkung der digitalen Kompetenzen in allen Bereichen der Arbeitswelt im besonderen und von beruflicher Bildung im allgemeinen

2. Flexibilisierung des Vergaberechts für Krisenzeiten

3. Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme

4. Integration von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen in die Regelstrukturen sowie Ausbau der Kinderbetreuung

5. Verstärkte Berücksichtigung der psychischen Gesundheit in der Arbeitsmarktpolitik

6. Verankerung sozialpolitischer Ansprüche sowie Gewährleistung einer sozialen Demokratie in Krisen

Um für zukünftige Krisen gewappnet zu sein, müssen diese Erkenntnisse in konkrete politische Maßnahmen umgesetzt werden. So kann eine resiliente und zukunftsfähige Beschäftigungsförderung besser gewährleistet werden.

Meine Beiträge zur Pandemie

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Welche Parteien wählen Arbeitslose?

Mehrere Studien haben einen signifikanten Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Wahlverhalten in Deutschland aufgezeigt. So besteht ein starker negativer Zusammenhang zwischen der Arbeitslosenquote und der Wahlbeteiligung. In Gebieten mit höherer Arbeitslosigkeit ist die Wahlbeteiligung deutlich geringer. Dies ist ein Hinweis auf soziale Spaltung und Ausschluss von Arbeitslosen von der politischen Partizipation. Dies kann zu einer Unterrepräsentation ihrer Interessen im politischen Prozess führen und das Vertrauen in die Demokratie schwächen (vgl. auch Bekämpfung von Arbeitslosigkeit: Wichtigkeit und Beurteilung der Arbeit der Bundesregierung).

Aber welche Parteien wählen Arbeitslose?

Weiterlesen: Welche Parteien wählen Arbeitslose?

Das ist weniger gut erforscht. Typische Umfragen in Deutschland erheben Daten bei 1.000 bis 1.500 Personen. Diese werden oft „repräsentativ“ genannt, wonach sie die Bevölkerungsstruktur abbilden würden. Bei einer Arbeitslosenquote von beispielsweise 6 Prozent, wären 60 Arbeitslose von 1000 Befragten in einer Wahl- oder Bevölkerungsumfrage zu erwarten. Da sich die Arbeitslosigkeit nur auf Personen im erwerbsfähigen Alter bezieht (grob 15 bis 65 Jahre), sind in einer Wahl- oder Bevölkerungsumfrage mit 1.000 Befragten noch weniger als 60 zu erwarten, da in der Umfrage auch Personen im Rentenalter erfasst werden. Für Aussagen zur Bundestagswahl müssten dann noch ausländische Staatsangehörige ohne Wahlberechtigung unter den Arbeitslosen ausgeschlossen werden.

Aus einer Befragung, die schließlich rund 50 Personen umfasst, lassen sich aufgrund der kleinen Größe keine Analysen für Subgruppen erstellen. Man könnte weder nach Merkmalen wie Ost- und Westdeutschland, Stadt-/Land, nach Parteien oder Geschlecht auswerten.
Hier ein Beispiel mit Daten einer Umfrage (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin (2024). Zukunft der Arbeit (Juni 2023). GESIS, Köln. ZA8718 Datenfile Version 1.0.0, https://doi.org/10.4232/1.14222). Dafür wurden 1.015 Personen befragt. Eingeschlossen waren rund 34 Arbeitslose (einschließlich sog. 1-Euro-Jobber, Teilnehmende von Arbeitsgelegenheiten gemäß SGB II). Gefragt wurde unter anderem „Welche Partei ist Ihnen derzeit am sympathischsten?“ Damit ist es unerheblich, ob die Befragen wählen gehen oder nicht. Die Parteipräferenzen der Arbeitslosen zeigt das Diagramm (absolute Zahlen gewichtet; eigene Berechnung).

Zahl der Arbeitslosen nach Parteipräferenz Juni 2023; eigene Berechnungen

Um mehr darüber zu erfahren, welche Parteien Arbeitslose in Deutschland wählen oder wählen würden, müsste die Stichprobe deutlich größer sein. Dieser Aufwand mehrere Tausend Personen zu befragen, wird in der Regel nicht gemacht (allenfalls für Umfragen zu Bundestagswahlen am Wahltag, weil hier die Genauigkeit der Prognosen wichtig ist).

Und so bleiben Arbeitslose bei diesem und vielen anderen Themen in Bevölkerungsumfragen unsichtbar. Denn es lassen sich nicht nur zu Wahlen kaum Aussagen treffen, sondern zu allen anderen Themen (z. B. Klimawandel, Sozialstaat, Flüchtlinge, Bürgergeld, Wirtschaft usw.) in Bevölkerungsumfragen gleichfalls nicht.

Die Datenlage könnte z. B. durch gezielte „Überrepräsentierung“ von Arbeitslosen in Umfragen verbessert werden. Dadurch würde man besser ihre Einstellungen kennen.

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Jedes 5. Jobcenter ohne „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.2019 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) fördern (siehe 5 Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“).

Im Dezember 2024 betrug der Fallbestand 4.086 Förderungen (vorläufige Zahl; Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Das entspricht etwa dem Niveau vom Juni 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Seit Januar 2021 gehen die kontinuierlich Bestandszahlenzurück.

Die sinkenden Einritte kompensieren nicht die vorzeitigen und regulären Austritte, sodass der Bestand sinkt.

Die Zahl der Eintritte lag im Dezember 2024 bei 74, dem Tiefstwert seit Start des Instrumentes Januar 2019 dar. Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge im Trend zurück (siehe auch hier und hier und hier und hier). Diese Entwicklung setzt also bereits deutlich vor der Corona-Pandemie ein. Die Zeitreihe der Zugänge zeigt mit Ausnahme dem Startjahr ein saisonales Muster. In der Regel nimmt die Zahl der Eintritte im Frühjahr eines Jahrs zu, um dann im restlichen Jahr abzunehmen. Das ist vermutlich auf fiskalische Effekte zurückzuführen, denn Anfang eines Jahres ist der Bundeshaushalt genehmigt und es können wieder Förderungen bewilligt werden.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung.

Die niedrigen Eintrittszahlen sind insoweit bedenklich, als die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II seit Mai 2023 steigt. Hier besteht großer Förder- und Handlungsbedarf, denn das dafür geschaffene Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ wirkt offensichtlich nicht oder wird nicht genutzt oder es besteht kein Bedarf – auch nicht bei den Arbeitgebern -, trotz positiver Evaluationsergebnisse.

Zahl der Langzeitarbeitslosen im Bestand SGB II (linke Skala) und der §16e SGB II-Bestandsfälle (rechte Skala). Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung.

Der Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung der Förderung ist offensichtlich. Mit einer Steigerung der Finanzressourcen der Jobcenter ist kaum zu rechnen. Es entsteht der Eindruck, dass die Förderung sich weniger am Bedarf der Langzeitarbeitslosen orientiert als am Budget bestimmt ist.

Ein Vorschlag zur Verbesserung der Finanzsituation für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wäre die Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfer (PAT bisher nur §16i SGB II) auf § 16e SGB II. Dies war in der „Wachstumsinitiative“ der letzten Bundesregierung im Juli 2024 noch vorgesehen. Allerdings zeigt die Entwicklung der Teilhabe am Arbeitsmarkt, dass der PAT nicht vor einem starken Abbau der Bestandszahlen schützt (s. Hier https://kurzlinks.de/mk8e). Es bedarf weiterer Änderungen.

Förderfälle § 16e SGB II im Bestand 7/2024 . Anm: Die anonymisierten Jobcenter mit einem oder zwei Förderfällen wurde zur Darstellung in der Grafik auf zwei Förderfälle gesetzt. Dadurch liegt der Mittelwert im Schaubild bei rund 12 statt 10)

Im Juli 2024 gab es durchschnittlich rund 10 Förderfälle im Bestand pro Jobcenter. Das JC Region Hannover hatte 180 Förderfälle. Von 404 Jobcentern haben im Juli 2024 78 keinen einzigen EvL-Förderfall im Bestand (19,31 Prozent). Weitere 84 Jobcenter haben lediglich einen Förderfall oder zwei Förderfälle (20,79 Prozent). Der Median liegt demnach bei drei Förderfällen.

Es stellt sich nach fünf Jahren der Einführung damit die Frage, ob bei diesem geringen Umfang an der gegebenen Konstruktion dieses Instruments festhalten werden sollte.

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Staatsangehörigkeit und Grundsicherung für Arbeitsuchende: Der wachsende Anteil nichtdeutscher Leistungsberechtigter im Kontext der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Angesichts nach der SARS-CoV2-Pandemie zunehmenden Abwertung von Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im allgemeinen und Flüchtlingen im besonderen in Politik und Medien, stellt sich die Frage, ob Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund sich im Zeitverlauf in diesem Rechtskreis verändert haben. Die Statistiken zeigen eine bemerkenswerte Entwicklung: Während die Zahl der deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) kontinuierlich sank, stieg die Zahl der nichtdeutschen Leistungsberechtigten an. Eine Analyse zeigt die konkrete Entwicklung auf und diskutiert gesellschaftliche und politische Folgen.

Download der Langfassung:

Weiterlesen mit Auszug

Die relative Zahl von nichtdeutschen ELB ist im Gegensatz zu den deutschen ELB seit 2007, also seit mehr als 15 Jahren, gestiegen. Zwei von drei ELB haben einen Migrationshintergrund und mehr als zwei von fünf ELB haben eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 bzw. 2023. Trotz des Anstiegs bei nichtdeutschen Leistungsberechtigten sank die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten von etwa 5,24 Millionen im Jahr 2007 auf rund 3,93 Millionen im Jahr 2023. Dies unterstreicht die insgesamt positive Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes und Sozialsystems.

Der steigende Anteil der ELB mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit könnte in der politischen Debatte instrumentalisiert und als gesellschaftliches Problem verstärkt hervorgehoben werden. Wenn einerseits die bisherigen Regierungsparteien den Wahlberechtigten signalisieren, dass es nicht mehr Geld zu Verteilen gibt (Schuldenbremse, andere notwendige steigende Ausgaben für Militär, Energiewende usw.), dann könnte der Eindruck entstehen, dass die Sozialleistungen für Deutsche nicht besser ausfallen können, weil die ausländischen Leistungsberechtigten absolut und relativ zunehmen. Das SGB II (Leistungssystem und Leistungsberechtigte) kann so unter Druck kommen. Eine solche Vorgehensweise ist hinsichtlich Wählerstimmen bei Bundestagswahlen für Parteien risikolos, da nichtdeutsche Staatsangehörige nicht wahlberechtigt sind.

Eine politische Instrumentalisierung und „Schlechtreden“ der Grundsicherung könnte dazuführen, dass die Gesellschaft noch mehr polarisiert wird und dass Arbeitgeber noch weniger als bisher bereit sind (Hammer 2024a) als negativ „markierte“ arbeitsuchende ELB auszubilden oder zu beschäftigen.

Die Zunahme der ELB mit Migrationshintergrund oder nichtdeutscher Staatsangehörigkeit unterstreicht einerseits die Notwendigkeit einer effektiven Integrationspolitik – unabhängig vom einem Fluchthintergrund -, die Spracherwerb, Bildung und Arbeitsmarktintegration in den Mittelpunkt stellt, um den Trend umzukehren und die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu reduzieren. Andererseits scheinen Aktivitäten erforderlich um sowohl die gesellschaftliche Kohäsion als auch die wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Dabei sollten die langfristigen demografischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Migration auf das deutsche Sozialsystem berücksichtigt werden.

Basierend auf aktuellen Daten sollten evidenzbasierte politische Maßnahmen entwickelt werden, die sowohl die Integration fördern als auch den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht werden.

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2024: Stärkster Abbau von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern (siehe auch https://kurzlinks.de/oak7 ). Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.

Dezember 2024

Im Dezember 2024 wurden im Bestand 23.215 Personen gefördert (vorläufige Zahl); das entspricht dem Niveau vom Juli 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Die Zahl der Eintritte betrug 253, dem zweittiefsten Wert seit Bestehen der Rechtsgrundlage.

Entwicklung

Die Talfahrt der Nutzung des Instruments hat sich beschleunigt. Sowohl für die Eintritte (bereits seit 5/2019) als auch für den Bestand (seit 1/2021) ist ein Rückgang zu beobachten – beide Entwicklungen noch vor der Corona-Pandemie. Diese Rückgänge haben sich 2024 nochmals beschleunigt. Die Förderungen im Bestand wurden im Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13.652 reduziert. Im Dezember 2023 betrug der Rückgang zum Dezember 2022 „nur“ 3.013 Förderungen.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung

Auffällig ist das der starke Rückgang in 2024 bereits vor Bekanntwerden des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 einsetzte. Dies könnte bedeuten, dass der Mittelansatz keine Rolle für die Förderentscheidungen gespielt hat.

Insofern ist zu fragen, ob die „verbreitete“ Argumentation, dieses Förderinstrumentes sei zu teuer (s. https://kurzlinks.de/8jc7), alleine ausschlaggebend für den Rückgang gewesen ist oder weitere Faktoren von Bedeutung war (vgl. die abweichende Entwicklung in Bundesland Hamburg). Vom Rückgang der Eintritte hergesehen, setzte dieser bereits bei einer besseren Mittelausstattung der Jobcenter ein.

Interessant ist überdies, dass die Verbesserung der Mittelsituation der Jobcenter durch den Passiv-Aktiv-Transfer nicht zu einer stabilen Bestandszahl oder zu einem verlangsamten Rückgang geführt hat. Insofern sollte die Konstruktion des PAT überdacht werden.

Fazit

Um das Ziel „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu realisieren sollte die Rechtsgrundlage weiterentwickelt wie auch die Mittelausstattung verbessert werden. Ein Ausweichen auf Arbeitsgelegenheiten ist nicht zielführend, da diese aufgrund der Fördervoraussetzungen (Zusätzlichkeit, Wettbewerbsvoraussetzungen) außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts durchgeführt werden.

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Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen

Die Bundesregierung hat den Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen (download). Demnach leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen.

Vor einiger Zeit habe ich einmal eine Auswertung zu diesem Thema gemacht: https://kurzlinks.de/p4u4

Den Daten nach gibt es problembezogene Typen von Wohnungslosen, die Hinweise geben auf angepasste Unterstützungsstrategie und -angebote.

Im Übrigen kann man mit § 16h SGB II (Schwer erreichbare junge Menschen) zumindest für junge Menschen als Träger und Jobcenter etwas tun.

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5,5 Mio. von Arbeitslosigkeit in 2024 betroffen

Arbeitslosigkeit ist bei den meisten Menschen mit Verlust verbunden, und das in verschiedener Hinsicht:

  • Verlust der zeitlichen Perspektive
  • Verlust des eigenen Einkommens
  • Verlust sozialer Kontakte
  • Verlust des sozialen Status
  • Verlust an personaler Identität
  • Verlust an beruflicher Qualifikation

Diese Formen des Verlust könenn zu Deprivation und Exklusion führen, und das zunehmend bei andauernder Arbeitslosigkeit.

Deshalb ist es wichtig, die quantitative und qualitative Betroffenheit von Arbeitslosigkeit zu kennen, um Inklusion herzustellen.

In der Regel wird für die quantitative Betroffenheit von Arbeitslosigkeit lediglich der Saldo der Arbeitslosen im Bestand gerechnet und herangezogen. Im Dezember 2024 lag die Zahl der Arbeitslosen im Bestand bei 2.806.625 (2023: 2.636.728).

Darüber hinaus zeigt aber der Zugang in Arbeitslosigkeit ein weit besseres Bild von der Betroffenheit von Arbeitslosigkeit. Der Zugang in Arbeitslosigkeit in 2024 betrug kumuliert 6.882.057 Zugänge (vorläufige Ergebnisse). Bereinigt man den Zugang insgesamt um Zugänge aus Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, Arbeitsunfähigkeit und mangelnde Verfügbarkeit sowie „Sonstiges/keine Angabe“ beträgt der Zugang 5.566.416.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Der Bestand der Arbeitslosen zeigt also nur den kleineren Teil der Betroffenheit von Verlust, Deprivation und Ausschluss von Teilhabe. Von Arbeitslosigkeit und deren negativen Folgen waren in 2024 zwei mal so viele Menschen unmittelbar betroffen als die Bestandszahl vermuten lässt. Zu den unmittelbar von Exklusion betroffenen Arbeitslosen kommen deren Angehörige noch dazu, die indirekt gleichfalls von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines ganzheitlicheren Ansatz zur Arbeitsmarktpolitik, neben Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit:

  • Erweiterung der Unterstützungsmaßnahmen durch Implementierung von Programmen, die nicht nur Arbeitslose, sondern auch deren Familienangehörige einbeziehen
  • Ausweitung der Förderung von Programmen zur psychosozialen Unterstützung, um den negativen gesundheitlichen und psychologischen Folgen der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken
  • Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Leistungen für Arbeitslose und ihre Familien, um Verarmung, Überschuldung und soziale Ausgrenzung vorzubeugen
  • Förderung von Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt stärken und die Integration Arbeitsloser unterstützen.
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Frage zu AVGS-Gutscheinen

Die Einlösequoten von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) im SGB II sind teilweise sehr niedrig. Bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag sie 2023 bei rund 16% (ältere Daten siehe meine Auswertung).

Frage zu Gutscheinen im SGB II an Mitarbeitende von Trägern oder Jobcentern:
Welche Praktiken werden realisiert und welche Ideen bestehen, dass ausgegebene Gutscheine zu den verschiedenen Arten von AVGS von den Leistungsberechtigten häufiger eingelöst werden?

Ich freue mich über Hinweise: E-Mail: ahammer@t-online.de

Danke.

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