Jedes 5. Jobcenter ohne „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.2019 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) fördern (siehe 5 Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“).

Im Dezember 2024 betrug der Fallbestand 4.086 Förderungen (vorläufige Zahl; Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Das entspricht etwa dem Niveau vom Juni 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Seit Januar 2021 gehen die kontinuierlich Bestandszahlenzurück.

Die sinkenden Einritte kompensieren nicht die vorzeitigen und regulären Austritte, sodass der Bestand sinkt.

Die Zahl der Eintritte lag im Dezember 2024 bei 74, dem Tiefstwert seit Start des Instrumentes Januar 2019 dar. Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge im Trend zurück (siehe auch hier und hier und hier und hier). Diese Entwicklung setzt also bereits deutlich vor der Corona-Pandemie ein. Die Zeitreihe der Zugänge zeigt mit Ausnahme dem Startjahr ein saisonales Muster. In der Regel nimmt die Zahl der Eintritte im Frühjahr eines Jahrs zu, um dann im restlichen Jahr abzunehmen. Das ist vermutlich auf fiskalische Effekte zurückzuführen, denn Anfang eines Jahres ist der Bundeshaushalt genehmigt und es können wieder Förderungen bewilligt werden.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung.

Die niedrigen Eintrittszahlen sind insoweit bedenklich, als die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II seit Mai 2023 steigt. Hier besteht großer Förder- und Handlungsbedarf, denn das dafür geschaffene Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ wirkt offensichtlich nicht oder wird nicht genutzt oder es besteht kein Bedarf – auch nicht bei den Arbeitgebern -, trotz positiver Evaluationsergebnisse.

Zahl der Langzeitarbeitslosen im Bestand SGB II (linke Skala) und der §16e SGB II-Bestandsfälle (rechte Skala). Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung.

Der Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung der Förderung ist offensichtlich. Mit einer Steigerung der Finanzressourcen der Jobcenter ist kaum zu rechnen. Es entsteht der Eindruck, dass die Förderung sich weniger am Bedarf der Langzeitarbeitslosen orientiert als am Budget bestimmt ist.

Ein Vorschlag zur Verbesserung der Finanzsituation für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wäre die Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfer (PAT bisher nur §16i SGB II) auf § 16e SGB II. Dies war in der „Wachstumsinitiative“ der letzten Bundesregierung im Juli 2024 noch vorgesehen. Allerdings zeigt die Entwicklung der Teilhabe am Arbeitsmarkt, dass der PAT nicht vor einem starken Abbau der Bestandszahlen schützt (s. Hier https://kurzlinks.de/mk8e). Es bedarf weiterer Änderungen.

Förderfälle § 16e SGB II im Bestand 7/2024 . Anm: Die anonymisierten Jobcenter mit einem oder zwei Förderfällen wurde zur Darstellung in der Grafik auf zwei Förderfälle gesetzt. Dadurch liegt der Mittelwert im Schaubild bei rund 12 statt 10)

Im Juli 2024 gab es durchschnittlich rund 10 Förderfälle im Bestand pro Jobcenter. Das JC Region Hannover hatte 180 Förderfälle. Von 404 Jobcentern haben im Juli 2024 78 keinen einzigen EvL-Förderfall im Bestand (19,31 Prozent). Weitere 84 Jobcenter haben lediglich einen Förderfall oder zwei Förderfälle (20,79 Prozent). Der Median liegt demnach bei drei Förderfällen.

Es stellt sich nach fünf Jahren der Einführung damit die Frage, ob bei diesem geringen Umfang an der gegebenen Konstruktion dieses Instruments festhalten werden sollte.

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Staatsangehörigkeit und Grundsicherung für Arbeitsuchende: Der wachsende Anteil nichtdeutscher Leistungsberechtigter im Kontext der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Angesichts nach der SARS-CoV2-Pandemie zunehmenden Abwertung von Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im allgemeinen und Flüchtlingen im besonderen in Politik und Medien, stellt sich die Frage, ob Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund sich im Zeitverlauf in diesem Rechtskreis verändert haben. Die Statistiken zeigen eine bemerkenswerte Entwicklung: Während die Zahl der deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) kontinuierlich sank, stieg die Zahl der nichtdeutschen Leistungsberechtigten an. Eine Analyse zeigt die konkrete Entwicklung auf und diskutiert gesellschaftliche und politische Folgen.

Download der Langfassung:

Weiterlesen mit Auszug

Die relative Zahl von nichtdeutschen ELB ist im Gegensatz zu den deutschen ELB seit 2007, also seit mehr als 15 Jahren, gestiegen. Zwei von drei ELB haben einen Migrationshintergrund und mehr als zwei von fünf ELB haben eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 bzw. 2023. Trotz des Anstiegs bei nichtdeutschen Leistungsberechtigten sank die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten von etwa 5,24 Millionen im Jahr 2007 auf rund 3,93 Millionen im Jahr 2023. Dies unterstreicht die insgesamt positive Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes und Sozialsystems.

Der steigende Anteil der ELB mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit könnte in der politischen Debatte instrumentalisiert und als gesellschaftliches Problem verstärkt hervorgehoben werden. Wenn einerseits die bisherigen Regierungsparteien den Wahlberechtigten signalisieren, dass es nicht mehr Geld zu Verteilen gibt (Schuldenbremse, andere notwendige steigende Ausgaben für Militär, Energiewende usw.), dann könnte der Eindruck entstehen, dass die Sozialleistungen für Deutsche nicht besser ausfallen können, weil die ausländischen Leistungsberechtigten absolut und relativ zunehmen. Das SGB II (Leistungssystem und Leistungsberechtigte) kann so unter Druck kommen. Eine solche Vorgehensweise ist hinsichtlich Wählerstimmen bei Bundestagswahlen für Parteien risikolos, da nichtdeutsche Staatsangehörige nicht wahlberechtigt sind.

Eine politische Instrumentalisierung und „Schlechtreden“ der Grundsicherung könnte dazuführen, dass die Gesellschaft noch mehr polarisiert wird und dass Arbeitgeber noch weniger als bisher bereit sind (Hammer 2024a) als negativ „markierte“ arbeitsuchende ELB auszubilden oder zu beschäftigen.

Die Zunahme der ELB mit Migrationshintergrund oder nichtdeutscher Staatsangehörigkeit unterstreicht einerseits die Notwendigkeit einer effektiven Integrationspolitik – unabhängig vom einem Fluchthintergrund -, die Spracherwerb, Bildung und Arbeitsmarktintegration in den Mittelpunkt stellt, um den Trend umzukehren und die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu reduzieren. Andererseits scheinen Aktivitäten erforderlich um sowohl die gesellschaftliche Kohäsion als auch die wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Dabei sollten die langfristigen demografischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Migration auf das deutsche Sozialsystem berücksichtigt werden.

Basierend auf aktuellen Daten sollten evidenzbasierte politische Maßnahmen entwickelt werden, die sowohl die Integration fördern als auch den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht werden.

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2024: Stärkster Abbau von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern (siehe auch https://kurzlinks.de/oak7 ). Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.

Dezember 2024

Im Dezember 2024 wurden im Bestand 23.215 Personen gefördert (vorläufige Zahl); das entspricht dem Niveau vom Juli 2019, also einem halben Jahr nach Einführung. Die Zahl der Eintritte betrug 253, dem zweittiefsten Wert seit Bestehen der Rechtsgrundlage.

Entwicklung

Die Talfahrt der Nutzung des Instruments hat sich beschleunigt. Sowohl für die Eintritte (bereits seit 5/2019) als auch für den Bestand (seit 1/2021) ist ein Rückgang zu beobachten – beide Entwicklungen noch vor der Corona-Pandemie. Diese Rückgänge haben sich 2024 nochmals beschleunigt. Die Förderungen im Bestand wurden im Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13.652 reduziert. Im Dezember 2023 betrug der Rückgang zum Dezember 2022 „nur“ 3.013 Förderungen.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung

Auffällig ist das der starke Rückgang in 2024 bereits vor Bekanntwerden des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 einsetzte. Dies könnte bedeuten, dass der Mittelansatz keine Rolle für die Förderentscheidungen gespielt hat.

Insofern ist zu fragen, ob die „verbreitete“ Argumentation, dieses Förderinstrumentes sei zu teuer (s. https://kurzlinks.de/8jc7), alleine ausschlaggebend für den Rückgang gewesen ist oder weitere Faktoren von Bedeutung war (vgl. die abweichende Entwicklung in Bundesland Hamburg). Vom Rückgang der Eintritte hergesehen, setzte dieser bereits bei einer besseren Mittelausstattung der Jobcenter ein.

Interessant ist überdies, dass die Verbesserung der Mittelsituation der Jobcenter durch den Passiv-Aktiv-Transfer nicht zu einer stabilen Bestandszahl oder zu einem verlangsamten Rückgang geführt hat. Insofern sollte die Konstruktion des PAT überdacht werden.

Fazit

Um das Ziel „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu realisieren sollte die Rechtsgrundlage weiterentwickelt wie auch die Mittelausstattung verbessert werden. Ein Ausweichen auf Arbeitsgelegenheiten ist nicht zielführend, da diese aufgrund der Fördervoraussetzungen (Zusätzlichkeit, Wettbewerbsvoraussetzungen) außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts durchgeführt werden.

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Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen

Die Bundesregierung hat den Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen (download). Demnach leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen.

Vor einiger Zeit habe ich einmal eine Auswertung zu diesem Thema gemacht: https://kurzlinks.de/p4u4

Den Daten nach gibt es problembezogene Typen von Wohnungslosen, die Hinweise geben auf angepasste Unterstützungsstrategie und -angebote.

Im Übrigen kann man mit § 16h SGB II (Schwer erreichbare junge Menschen) zumindest für junge Menschen als Träger und Jobcenter etwas tun.

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5,5 Mio. von Arbeitslosigkeit in 2024 betroffen

Arbeitslosigkeit ist bei den meisten Menschen mit Verlust verbunden, und das in verschiedener Hinsicht:

  • Verlust der zeitlichen Perspektive
  • Verlust des eigenen Einkommens
  • Verlust sozialer Kontakte
  • Verlust des sozialen Status
  • Verlust an personaler Identität
  • Verlust an beruflicher Qualifikation

Diese Formen des Verlust könenn zu Deprivation und Exklusion führen, und das zunehmend bei andauernder Arbeitslosigkeit.

Deshalb ist es wichtig, die quantitative und qualitative Betroffenheit von Arbeitslosigkeit zu kennen, um Inklusion herzustellen.

In der Regel wird für die quantitative Betroffenheit von Arbeitslosigkeit lediglich der Saldo der Arbeitslosen im Bestand gerechnet und herangezogen. Im Dezember 2024 lag die Zahl der Arbeitslosen im Bestand bei 2.806.625 (2023: 2.636.728).

Darüber hinaus zeigt aber der Zugang in Arbeitslosigkeit ein weit besseres Bild von der Betroffenheit von Arbeitslosigkeit. Der Zugang in Arbeitslosigkeit in 2024 betrug kumuliert 6.882.057 Zugänge (vorläufige Ergebnisse). Bereinigt man den Zugang insgesamt um Zugänge aus Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, Arbeitsunfähigkeit und mangelnde Verfügbarkeit sowie „Sonstiges/keine Angabe“ beträgt der Zugang 5.566.416.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Der Bestand der Arbeitslosen zeigt also nur den kleineren Teil der Betroffenheit von Verlust, Deprivation und Ausschluss von Teilhabe. Von Arbeitslosigkeit und deren negativen Folgen waren in 2024 zwei mal so viele Menschen unmittelbar betroffen als die Bestandszahl vermuten lässt. Zu den unmittelbar von Exklusion betroffenen Arbeitslosen kommen deren Angehörige noch dazu, die indirekt gleichfalls von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines ganzheitlicheren Ansatz zur Arbeitsmarktpolitik, neben Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit:

  • Erweiterung der Unterstützungsmaßnahmen durch Implementierung von Programmen, die nicht nur Arbeitslose, sondern auch deren Familienangehörige einbeziehen
  • Ausweitung der Förderung von Programmen zur psychosozialen Unterstützung, um den negativen gesundheitlichen und psychologischen Folgen der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken
  • Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Leistungen für Arbeitslose und ihre Familien, um Verarmung, Überschuldung und soziale Ausgrenzung vorzubeugen
  • Förderung von Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt stärken und die Integration Arbeitsloser unterstützen.
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Frage zu AVGS-Gutscheinen

Die Einlösequoten von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) im SGB II sind teilweise sehr niedrig. Bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag sie 2023 bei rund 16% (ältere Daten siehe meine Auswertung).

Frage zu Gutscheinen im SGB II an Mitarbeitende von Trägern oder Jobcentern:
Welche Praktiken werden realisiert und welche Ideen bestehen, dass ausgegebene Gutscheine zu den verschiedenen Arten von AVGS von den Leistungsberechtigten häufiger eingelöst werden?

Ich freue mich über Hinweise: E-Mail: ahammer@t-online.de

Danke.

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seasons’greetings and hopeful 2025

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Welche Haltungen und Werte sind in der Grundsicherung wichtig?

In der Fachdiskussion zu den Erfolgsfaktoren der Förderung und Beratung im SGB II wird immer wieder die Bedeutung der professionellen Haltung der Beratungsfachkräfte in der Interaktion mit den Leistungsberechtigten der Jobcenter betont. Es wird selten genauer beschrieben, was mit „Haltung“ gemeint ist. Die Forschungslage ist lückenhaft.

Welche Werte sind dabei wichtig? Sind Werte unterschiedlich nach Berufserfahrung, der Berufsausbildung oder anderen Merkmalen? Um diese und andere Zusammenhänge zu klären, soll die Bedeutung von Werten und Haltungen in der Beratung und Förderung im SGB II genauer untersucht werden (weitere Infos:https://kurzelinks.de/Hammer-Studie_Haltung_im_Jobcenter). 

Mit Ihrer Teilnahme an meiner Befragung tragen Sie dazu bei, eine Forschungslücke zu schließen und die Interaktion zwischen Leistungsberechtigten der Jobcenter und Fachkräften zu verbessern.

Deshalb möchten ich Sie als Fachkraft im Kontext SGB II, unabhängig wo Sie arbeiten, herzlich dazu einladen, an meiner Befragung teilzunehmen und Ihre Perspektive mitzuteilen. Bisher haben sich bereits rund 200 Fachkräfte von Jobcentern, Trägern und anderen beteiligt.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Teilnahme und freuen mich auf Ihre wertvollen Beiträge! Die Ergebnisse der Studie werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Gerne können Sie den link zur Befragung an Ihre Kolleginnen und Kollegen oder Mitarbeitenden weiterleiten. Dafür vielen Dank.

Link zur online-Befragung: https://s2survey.net/Haltung/

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Dynamik der Arbeitsmarktintegration: Eine Zeitrei­hen-Analyse der Abgangsraten aus Arbeitslosig­keit für den Rechtskreis SGB III

Wiedereingliederung von Arbeitslosen – das ist das Interesse der Beteiligten am Arbeitsmarkt. Ein Indikator wie gut das gelingt, stellt die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit dar. Sie drückt sogleich Chancen für Arbeitslose aus, Arbeitslosigkeit durch Erwerbstätigkeit zu überwinden. Der Beitrag untersucht mit einer Zeitreihen-Analyse die Abgangsraten für den Rechts­kreis SGB III und zeigt saisonale Muster sowie den Langzeittrend. Außerdem wird ein SARIMA-Mo­dell zur Prognose von Werten berechnet. Schließlich werden Einflussfaktoren auf den Langzeittrend diskutiert.

Zum Weiterlesen folgt eine Kurzfassung, zum Download eine Langfassung mit statistischen Angaben.

Weiterlesen: Dynamik der Arbeitsmarktintegration: Eine Zeitrei­hen-Analyse der Abgangsraten aus Arbeitslosig­keit für den Rechtskreis SGB III

1. Untersuchungsfrage und Datengrundlage

Die Abgangsrate ist definiert als die Zahl der Abgänge Arbeitsloser eines Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung und selbständige Arbeit). Abgänge von nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden, beispielsweise Teilnehmende von Maßnahmen der Jobcen­ter, sind dabei nicht berücksichtigt.

Wie sieht die Entwicklungder Abgangsraten für den Rechtskreis SGB III aus?

Betrachtet wird die Zeitreihe der Abgangsraten (Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) für den Zeitraum Februar 2007 bis Juni 2024 für den Rechtskreis SGB III mit 209 Daten­punkten.

2. Ergebnisse

Die Zeitreihe weist jeweils im April und im Oktober eines Jahres eine saisonale Spitze auf. Die beiden Monate mar­kieren traditionell die sogenannte „Frühjahrsbelebung“ und „Herbstbelebung“ am Arbeitsmarkt.

Von Februar 2007 bis 2011 stiegen die Abgangsraten mehr oder weniger an. Eine Ausnahme stellte das Jahr 2009 welches durch die Euro-Krise beeinflusst war. Der Spitzenwert in der Zeitreihe wurde im April 2010 mit 21,94 Prozent erreicht.

Nach 2011 fallen die jahresdurchschnittlichen Abgangsraten in 2012 und 2013 unter den langjährigen Mittelwert von 14,36 Prozent um dann von 2014 bis 2019 stabil bei etwa 15,3 Prozent zu liegen, wenn man von den Saisoneffekten absieht.

Mit der Corona-Pandemie erfolgte ein starker Einbruch (Jahresdurchschnitt 11,85 Prozent). Der Tiefstwert wurde während der Pandemie im Mai 2020 mit 9,04Prozent erreicht. In 2021 war die Abgangsrate wieder etwas höher, um dann – vermutlich im Kontext des Ukraine-Krieges und seinen Folgen – wieder zu sinken. Das Niveau in der Zeit vor der Pandemie konnte seitdem nicht mehr erreicht werden.

Lagen 2007 bis 2019 die Abgangsraten bei 14,9 Prozent im Mittel, so waren sie seit 2020 bei 12,9 Prozent. Hier scheint eine Änderung möglich, die von längerer Dauer sein könnte.

Der Jahresdurchschnitt betrug 2007 12,87 Prozent und 2024 12,68 Prozent (unter Einbeziehung von sechs Prognosewerten für das zweite Halbjahr 2024, s. u.). Mit Berücksichtigung der Prognosedaten wird der Jahresdurchschnitt 2024 der drittniedrigste nach den Pandemie-Jahren 2020 und 2021.

Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung und selb­ständige Arbeit) SGB III

3. Diskussion

Interessant ist dass die Abgangsrate zwischen 2015 und 2019 – von saisonalen Schwankungen abgesehen – mehr oder weniger stabil war. Die starke Zuwanderung in 2015 und Folgejahre zeigt sich nicht. Eine leicht sinkende Arbeitslosenquote SGB III in diesem Zeitraum (2015: 2,0 Prozent im Jahresdurchschnitt, 2019: 1,8 Prozent im Jahresdurchschnitt) führt nicht zu steigenden Abgangsraten (2015: 15,25 Prozent im Jahresdurchschnitt, 2019: 15,37 Prozent im Jahresdurchschnitt), was zu erwarten wäre. Der Einfluss der anteiligen Arbeitslosenquote SGB III auf die Abgangsrate SGB III ist für den gesamten Beobachtungszeitraum zwar signifikant, aber die Varianzaufklärung ist gering. Zu erinnern ist, dass vor allem während der Pandemie durch großzügige Kurzarbeitergeldregelungen die Arbeitslosigkeit gedämpft wurde. Bei jeder Erhöhung der Arbeitslosenquote SGB III um eine Einheit sinkt die Abgangsrate im Durchschnitt um 0,014199 Einheiten.

Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung und selb­ständige Arbeit) SGB III und Arbeitslosenquote SGB III

Die Frage ist, welche anderen Faktoren erklären, weshalb bei gesunkener Arbeitslosenquote, was auf eine verbesserte Arbeitsmarktsituation hinweist, die Abgangsraten nicht steigen. Vergleicht man die Zeiträume 2007 bis 2014 und 2015 bis 2019, dann wird erkennbar, dass es länger dauert, bis auf eine gesunkene Arbeitslosenquote SGB III die Abgangsrate SGB III steigt. Wenn der Arbeitsmarkt mit sinkender Arbeitslosenquote aufnahmefähiger werden sollte, dann könnte die längere Zeit zur steigenden Abgangsrate möglicherweise auf ein langwierigeres Matching von Stellenangebot und Arbeitslosen hinweisen. Ein Beleg dafür könnte die in diesem Zeitraum gestiegene Vakanzrate (Anteil sofort zu besetzender Stellen an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung + sofort zu besetzende Stellen in Prozent) darstellen.

Der deutliche Rückgang der Abgangsrate seit 2020 ist vermutlich durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges gut erklärbar. Es scheint sich hier möglicherweise ein Strukturbuch in den Daten zu zeigen. Eine Aussage über dessen Dauerhaftigkeit ist noch mit Unsicherheiten behaftet.

4. Fazit

Die Abgangsraten sind ein wichtiger Indikator für die Chancen von Arbeitslosen ihre Arbeitslosig­keit zu beenden. In dieser Untersuchung wurden die Abgangsraten seit 2007 für das SGB III mittels einer Zeitreihenanalyse analysiert, wobei besonderes Augenmerk auf den langfristigen Trend und saisonale Spitzen gelegt wurde.

Im Beobachtungszeitraum 2007 bis 2024 zeigt sich durchgängig das saisonale Muster von Frühjahrs- und Herbstbelebung mit höheren Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit.

Die Abgangsrate könnte durch ein langwierigeres Matching von Stellenangebot und Arbeitslosen bzw. eine gestiegene Vakanzrate zwischen 2015 und 2019 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2014 beeinflusst sein.

Der deutliche Rückgang der Abgangsrate seit 2020 ist vermutlich durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges gut erklärbar. Auch als sie wieder ansteigt, wird das Vorkrisen-Niveau im Mittel nicht erreicht. Seit 2022 steigt die anteilige SGB III-Arbeitslosenquote tendenziell wieder an. Hochgerechnete Daten zeigen, dass in den Jahren 2023 und 2024 die Vakanzraten gesunken sind. Dies könnte – wenn die vorangegangene Erklärung zutrifft – in einem optimistischen Szenario zu höheren Abgangsraten führen. Sollte die Arbeitslosenquote SGB III weiter bzw. schneller steigen – pessimistisches Szenario -, könnten die Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit SGB III in Erwerbstätigkeit wieder sinken. Im letzten Fall wären verstärkt Maßnahmen wie Investitionen gegen strukturelle Arbeitslosigkeit zu greifen.

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Gut beraten im Jobcenter

Gut beraten im Jobcenter – Beratungsqualität als Herausforderung
für Führung und Praxis
“ ist ein Reader, der soeben erschienen ist.

Hier durfte ich mit dem Aufsatz „Aufsuchende Beratung bei Arbeitslosen im Kontext SGB II“ (Hausbesuche, Quartiersansatz und Walk&Talk) beitragen.

Hier eine kurze Beschreibung des Nomos-Verlags:

„Gute Beratung ist ein zentraler Erfolgsfaktor der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld). Veränderungen im Arbeitsmarkt, gesellschaftliche Entwicklungen und die Entwicklung des Rechts haben in den letzten Jahren die Praxis der Beratung in den Jobcentern vor neue Herausforderungen gestellt. Der Band beleuchtet mit Beiträgen von namhaften Experten aus Arbeitsmarktforschung, Beratungswissenschaft, Soziologie, Sozialer Arbeit, Rechtswissenschaft und Praxis, was gute Beratung ausmacht, wie Beratung in der Praxis ausgestaltet wird und wie sie weiterentwickelt werden kann. Besonderen Stellenwert haben dabei innovative Ansätze zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit von Beratung in Jobcentern und verschiedene Konzepte der Qualitätsentwicklung.“

Mit Beiträgen von
Peter Bartelheimer | Frank Bauer | Tim Bendixen | Jenny Bennett | Uwe Berlit | Alexander Berzel | Olaf Craney | Stefan Godehardt-Bestmann | Carolin Freier | Corinna Funke | Philipp Fuchs | Jan F. C. Gellermann | Andreas Hammer | Susanne Igelmann | Anika Jäckle | Jan Kaltofen | Silvia Kaps | Matthias Knuth | Carolin Martin | Christian Mittermüller | Jana Molle | Petra Rahn | Matthias Rübner | Uli Sann | Berina Saygaz | Àgota Scharle | Matthias Schulze-Böing | Frank Unger | Dagmar Wiesmann | Peter Webe

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748951537-1/titelei-inhaltsverzeichnis?page=1

Neben dem gedruckten Buch gibt es eine open-access-Version zum download: https://www.nomos-shop.de/de/p/gut-beraten-im-jobcenter-gr-978-3-7560-2971-6

Ich freue mich über Rückmeldungen der Lesenden.

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