Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?

Geflüchtete Frau

Andreas Hammer

Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug?

Die Bundesregierung hat im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge gestartet, sowohl jener aus der Ukraine als auch aus den Top-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit dieser Personengruppen und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Wahljahr 2024 sind die Erwartungen an die Wirksamkeit hoch.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat. Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen. Die Ergebnisse werden getrennt nach Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine und Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern dargestellt und schließlich für die Arbeitslosen im SGB II insgesamt. Danach folgt ein Vergleich und ein Fazit.

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Teilhabe am Arbeitsmarkt weiter auf Talfahrt

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern (siehe auch hier). Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.

Die Nutzung des Instruments ist auf Talfahrt (siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt im „Sommerloch“?, Teilhabe am Arbeitsmarkt am Maximum? Und Teilhabe am Arbeitsmarkt stagniert). Sowohl für die Eintritte (bereits seit 5/2019) als auch für den Bestand (seit 1/2021) ist ein Rückgang zu beobachten (siehe auch Teilhabe am Arbeitsmarkt im Sinkflug 2021? und Teilhabe am Arbeitsmarkt – nur für 40.000?).

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Haushaltsentwurf 2025 für Jobcenter

Der Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossen.

Für das SGB II sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen (Stand: 15.7.2024):

Annahmen

In dieser Planung werden zusätzliche 100.000 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen im Bürgergeld-Leistungsbezug angenommen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den Ergebnissen in 2023. Diese Wirkung soll aus den verschiedenen Änderungen (u. a. härtere Sanktionen, mehr Erwerbsanreize) resultieren, die im SGB II vorgenommen werden sollen (ausgeführt im Papier zur Wachstumsinitiative, die ebenfalls am 17.7.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde).

Der mittelfristige Finanzplan, der bereits letztes Jahr beschlossen wurde und eine Grundlage für die Aufstellung des Haushalts ist, unterstellt außerdem einen Rückgang der Arbeitslosenquote in 2025 gegenüber 2024 um 0,2 Prozentpunkte.

Die Bundesregierung geht von rund 16 Prozent geringeren Ausgaben für das Bürgergeld (Geldleistungen für Leistungsberechtigte) aus. Sollten beide Annahmen zu optimistisch sein, dann wird es für das SGB II einen Nachtragshaushalt geben müssen.

Eingliederungstitel

Für Träger spielt der Eingliederungstitel eine wichtige Rolle. Hier ist eine Kürzung von fast einer halben Milliarde Euro vorgesehen, zumindest wenn man das auf die Soll-Ansätze im Haushalt bezieht. Bei der Bewertung dieser Kürzung sollte berücksichtigt werden, dass die Jobcenter in 2025 weniger Ausgaben haben, da die Förderung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit verschoben wird. Häufig schichten Jobcenter Mittel aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten um, damit die Personal- und Sachkosten gedeckt werden können. Damit fällt der Kürzungsbetrag größer aus. Diese Kürzung, die regional unterschiedlich groß ausfallen kann, wirkt sich nicht erst in 2025 aus, sondern auch auf den Einkauf von Maßnahmen oder die Verlängerung von Vertragszeiten in 2024, sofern die Mittelbindung 2025 betrifft. Es wird Jobcenter geben, die deshalb bereits im 2. Halbjahr 2024 diese Kürzung vorwegnehmen werden.

Mögliche Änderungen

Der Gesetzesentwurf zum Bundeshaushalt 2025 soll dem Bundestag und Bundesrat bis zum 16.8.2024 zugeleitet werden. Bis dahin können sich die Ansätze noch ändern. Denn es gilt bis dahin eine Deckungslücke von rund 8 Mrd. Euro zu schließen. Andererseits könnten zusätzliche Ausgabenreste (zusätzlich zu den bereits 350 Mio. Euro eingestellten Ausgabenresten) bereitgestellt werden.

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Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus Asyl-Herkunftsländern?

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Die Bundesregierung startete im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge, sowohl jener aus der Ukraine als auch den Top-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit der Flüchtlinge und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme aus den TOP 8-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat (zur Arbeitsaufnahme ukrainischer Flüchtlinge siehe https://kurzlinks.de/Hammer_Turbo). Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen.

Die Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. Dazu gehören Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

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Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen?

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Die Bundesregierung startete im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge, insbesondere aus der Ukraine im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit dieser Personengruppe und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Wahljahr 2024 sind die Erwartungen an die Wirksamkeit hoch.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme ukrainischer Flüchtlinge im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat. Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen.

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Strategien der Parteien zum Abbau von Arbeitslosigkeit in EU-Wahlprogrammen

Im Folgenden sind die Aussagen zu dieser Frage unkommentiert wörtlich wiedergegeben. Textverschiebungen sind in eckigen Klammern von mir vorgenommen.

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Ist das Deutschengrundrecht noch zeitgemäß?

In Art. 12 des Grundgesetzes (GG) wird ein wichtiges Grundrecht – die Berufsfreiheit – garantiert:

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Art. 12 (1) Grundgesetz

Im Unterschied zu anderen Grundrechten schützt dieses nur „Deutsche“, weshalb es auch in der Literatur als sogenanntes „Deutschengrundrecht“ bezeichnet wird.

Diese Begrenzung auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist kritisch zu betrachten, da sie Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit vom Schutz der Berufsfreiheit ausnimmt.

EU-UnionsbürgerInnen stehen aufgrund der Grundfreiheiten des EU-Rechts in einer der Berufsfreiheit angenäherte Rechtsstellung. Für Drittstaatsangehörige gilt dies jedoch nicht, sie sind vom Schutz durch Art. 122 GG ausgeschlossen. Sie können sich lediglich auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG berufen.

Das „Deutschengrundrecht“ steht somit im Widerspruch, zumindest in einem Spannungsverhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz.

Unabhängig davon ist angesichts

  • einer globalisierten Arbeitswelt,
  • der Absicht Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben und
  • dem Ziel nach Deutschland zugewanderte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder, wie beim Job-Turbo für Flüchtlinge, diese zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bringen,

die Begrenzung des Schutzes der Berufsfreiheit auf deutsche Staatsangehörige nicht mehr zeitgemäß.

Eine einfache Änderung könnte darin bestehen, „alle Deutschen“ mit „alle Personen“ zu ersetzen. 75 Jahre Grundgesetz wären ein Anlaß.

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Bildungsstruktur ukrainischer Flüchtlinge im SGB II

Mit Beginn der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus der Ukraine wurde von Politik und Medien der hohe Anteil der akademischen Bildung unter ihnen hervorgehoben.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte im Zeitraum März 2022 bis März 2024 keine Daten für die Merkmale letzte abgeschlossene Berufsausbildung und Schulbildung berichtet. Grund dafür war der hohe Anteil unvollständiger Angaben für ukrainische Staatsangehörige, der die Aussagekraft der Statistik eingeschränkt hätte.

Im April 2024 wurde die Berichterstattung zur Bildung wieder aufgenommen. Im Folgenden werden nur zwei Verteilungen nach dieser Statistik dargestellt: die der allgemeinen und die der beruflichen Bildung.

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Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium und rehapro: Publikation

Nach das 33. Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium zu Ende ist, wurde inzwischen der TAGUNGSBAND dazu bereitgestellt. Alle Abstracts der Vorträge sind im Tagungsband zum Kongress als zitierfähige Publikation veröffentlicht worden. Darunter sind auch alle Vorträge aus den Workshops zu den rehapro-Projekten. Der Tagungsband bietet eine Quelle an interessanten Ergebnissen aus der aktuellen Forschung und Praxis.

Unter folgendem Link gelangen Sie zum Tagungsband: Tagungsband Reha Kolloq 2024

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Kunst und Beschäftigungsförderung

Mitte April treffe ich in Bremen eine Künstlerin um wieder einmal zu schauen, wie Kunst in der Beschäftigungsförderung eingesetzt werden kann. Das Thema ist wenig populär. Dazu habe ich 2006 ein kleines Buch veröffentlicht („Kultur, Kunst und Medien – Beschäftigungsförderung im kulturellen Sektor, Östringen“) sowie 2019 einen Artikel (Kunst und Kultur im Übergang von Schule und Beruf. In: Forum Arbeit 2/2010, S. 21-23). Diesmal geht es mir um die Gestaltung von Objekten aus alten Büchern. Inzwischen sind alte Bücher kaum noch zu verkaufen bzw. der Aufwand ist dafür zu hoch. Wieso hier nicht künstlerisch diese Materialien nutzen, z. B. für eine Skulptur?

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